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Räumungsurteil - Räumungstitel nur gegen Ehepartner

Ist in einem Räumungstitel aus einem Räumungsurteil oder Räumungsvergleich, nur eine(r) der beiden Eheleute, Ehepartner angegeben, dann kann gegen den anderen aus dem Räumungstitel nicht vollstreckt werden. 

Räumungstitel - von der Räumung betroffene Eheleute müssen genannt sein

Im Falle einer Räumung gilt, dass in dem Räumungstitel aus einem Räumungsurteil oder aus einem Räumungsvergleich die Personen ausdrücklich genannt sein müssen, die zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verpflichtet werden sollen, die dann z.B. durch den Gerichtsvollzieher aus der Wohnung gewiesen werden sollen.

Bei Ehepaaren - Wohnrecht für Ehegatten, Ehemann, Ehefrau in der Wohnung

Nach dem Eherecht besteht für Eheleute die Verpflichtung, dem anderen Ehepartner Wohnraum zu bieten. Daher hat auch der andere Ehepartner / Lebenspartner ein Recht, in der Wohnung zu wohnen.

  • Dieses Recht kann nur dadurch beendet werden, dass ein Gericht ausdrücklich auch gegenüber diesem anderen Ehepartner die Räumung und Herausgabe ausurteilt oder dieser in einem Räumungsvergleich ausdrücklich erwähnt ist.

Eheleute als Mieter der Mietwohnung oder Ehepartner als Mitmieter

Haben beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben, dann sind ohnehin beide Mieter.

Aber auch wenn nur eine(r) den Mietvertrag im Mietvertrag steht oder nicht beide unterschrieben haben, kann der andere Ehepartner rechtlich Mitmieter geworden sein.

Sind beide Ehepartner Mieter, wenn eine Unterschrift unter Mietvertrag fehlt?

Aber egal wie sich dies rechtlich verhält:

  • Im Räumungsurteil oder Räumungsvergleich müssen beide Partner ausdrücklich genannt sein.

Räumungstitel für die Wohnung nennt nur einen der Ehepartner

Ist der Räumungstitel insoweit unvollständig, dann kann sich der andere Ehegatte der Räumung widersetzen.

Hinweis


Es ist dringend in solchen Fällen frühzeitige anwaltliche Beratung zu empfehlen!​​​​​​​


    Redaktion


    Hinweis

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