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Angefragter Suchbegriff: Abstandszahlung

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Es kommt vor, dass im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung eine Zahlung für Einrichtung verlangt wird, zu zahlen an den bisherigen Mieter, manchmal auch an den Vermieter. Diese Zahlung wird auch als Abstand oder Ablöse bezeichnet.

Grundsätzlich müssen Sie als Mieter vor der Rückgabe der Mietwohnung Einbauten entfernen, die von Ihnen eingebaut wurden. Einbauten aus der Wohnung ausbauen, wenn diese vom Vormieter übernommen wurden Wenn der Vormieter die Einbauten

Schließt eine Einigung (Vergleich) zwischen Mieter und Vermieter über den Auszug aus der Wohnung Schadenersatz aus, wenn sich später ein vorgetäuschter Eigenbedarf herausstellt? Vorgetäuschter Eigenbedarf - in welchen Fällen