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Ratgeber Untervermietung
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Zu hoher Abstand, Ablöse für Wohnung gezahlt - Rückforderung
Es kommt vor, dass im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung eine Zahlung für Einrichtung verlangt wird, zu zahlen an den bisherigen Mieter, manchmal auch an den Vermieter. Diese Zahlung wird auch als Abstand oder Ablöse bezeichnet. Was ist, wenn die Zahlung deutlich zu hoch war, ist eine Rückforderung möglich?
Abstandszahlungen, Ablöse für die Übernahme von Einrichtung, Möbel sind zulässig
In manchen Fällen ist dies immer wieder die Voraussetzung, um als Wohnungsbewerber den Mietvertrag für die neue Wohnung zu bekommen - und bei dem geringen Angebot an geeigneten Wohnungen, besonders in Großstädten, gehen Wohnungsbewerber auf die Abstandsforderung ein.
- Zulässig ist das aber nur, wenn der Preis für die Abstandszahlung nicht deutlich überhöht ist.
Für die Übernahme der Wohnung wurde ein viel zu hoher Abstand bezahlt - Rückforderung
- Wird Wohnungseinrichtung deutlich überteuert gekauft, dann kann der zu viel bezahlte Kaufpreis sittenwidrig sein und kann dann vom Vormieter oder vom Vermieter zurückgefordert werden.
Hohen Abstand für Mietwohnung, Übernahme von Einrichtung bezahlt, Zahlung zurückfordern
Als deutlich überhöht gilt ein Preis, der mehr als 50 % über dem aktuellen Zeitwert eines Gegenstandes (z.B. Möbel, Regale) oder einer Einrichtung (z.B Küche, Teppichboden) liegt.
- Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist die Rückforderung möglich. Weitere Erläuterungen:
Hoher Abstand für Mietwohnung, für Einrichtung - Rückforderung
Abstandszahlung - Beispiel für die Berechnung des Zeitwerts für den Verkauf von Einrichtung
Wie z.B. den Zeitwert eines nicht mehr neuen Bodenbelags, Teppichs bestimmen, der von einem Nachmieter übernommen, gekauft werden soll?
Durchschnittlich geht man von einer wirtschaftlichen Lebensdauer von ca. 10 Jahren für einen Teppichboden in normaler Qualität aus.
Der Neupreis, der bei der früheren Anschaffung gezahlt wurde ist bekannt.
Laut Rechnung hat der Teppichboden für die Wohnung 1.800 Euro gekostet, er ist aber schon 5 Jahre alt - dann wäre der Zeitwert für den 5 Jahre alten Teppichboden 900 Euro.
Die Berechnung:
1.800 Anschaffungswert geteilt durch 10 Jahre Lebensdauer mal Restlebensdauer von 5 Jahren ergibt 900 Euro Zeitwert
Zu hoher Abstand - Beispiel für die Berechnung einer zu hohen Abstandszahlung
Eine deutlich zu hohe Abstandszahlung kann zurückgefordert werden - Prüfung der geleisteten Abstandszahlung:
Auslegeware, Teppichboden wird für 1.500 Euro vom Vormieter oder vom Vermieter im Rahmen der Anmietung der neuen Wohnung gekauft.
Wenn der Zeitwert der Auslegeware 500,00 Euro betragen würde:
Der maximal zulässige Verkaufspreis für den Teppichboden errechnet sich dann mit:
500 mal 150 geteilt durch 100 = 750 Euro
- In diesem Fall hätte man 750 Euro zu viel bezahlt, die man dann als Käufer vom Verkäufer zurückfordern kann.
Zahlung eines zu hohen Abstands an Vormieter oder an Vermieter beweisen
Immer darauf achten, dass man den Vorgang der Bezahlung von Abstand, Ablöse beweisen kann.
- Ein handschriftlicher Zettel ist als Quittung ausreichend, aber es sollte unbedingt angegeben werden:
Was genau verkauft bzw. gekauft wurde, Vorname und Name des Zahlungsempfängers und dessen Unterschrift für den Erhalt der Zahlung. - Ideal ist, wenn bei der Zahlung des Kaufpreises eine unbeteiligte Person (Zeuge) anwesend ist und den Vorgang bestätigen kann.
Zu viel bezahlter Abstand - wie lange ist die Rückforderung möglich? Verjährung
Für die Rückforderung eines zu viel bezahlten Kaufpreises hat man 3 Jahre Zeit (Regelverjährung).
Redaktion
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