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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Zeugen für Prozess benennen - vorher die Person fragen, informieren?
Man muss einen Zeugen nicht fragen, ob man ihn in einem Prozess als Zeugen benennen darf - Sie brauchen also keinesfalls die Erlaubnis des Zeugen - Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht.
Zeuge benennen - Antrag bei Gericht für Zeugenaussage
Wer eine wichtige Tatsache beobachtet hat, muss auf entsprechenden Antrag vor Gericht über seine Beobachtung als Zeuge eine Aussage machen.
Einige wenige Personen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht:
Zeugen - Ehegatte, Lebenspartner, Verlobte, Eltern, Kinder
Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsangehörige, Berufsgruppen
Zeugen benennen - dafür braucht man keine Erlaubnis von den betreffenden Personen
Man kann zu Beginn eines Prozesses nicht wissen, welche Tatsachen das Gericht näher aufklären will, und ob es diesen Zeugen überhaupt braucht.
Andererseits nützt es nichts, wenn Sie einen Zeugen benennen, und der vor Gericht sagt, er könne sich an gar nichts erinnern.
Beabsichtigte Zeugenbenennung - Information der betreffenden Person
Manche Bürger reagieren sehr empfindlich, wenn man sie als Zeugen benannt hat, ohne ihnen vorher Bescheid zu geben, und sind dann entsprechend schweigsam vor Gericht.
- Daher kann es sinnvoll sein, der anderen Person wenigstens Bescheid zu geben, dass er / sie möglicherweise als Zeuge benötigt wird.
- Es ist zulässig, dass Sie den Zeugen / die Zeugin bitten, aufzuschreiben, was er / sie beobachtet hat.
Beeinflussung eines Zeugen
Streng verboten ist, einen Zeugen / eine Zeugin zu beeinflussen, damit er / sie eine günstige Aussage macht.
Redaktion
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