Logo

Zeugen für Prozess benennen - vorher die Person fragen, informieren?

Man muss einen Zeugen nicht fragen, ob man ihn in einem Prozess als Zeugen benennen darf - Sie brauchen also keinesfalls die Erlaubnis des Zeugen - Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht.

Zeuge benennen - Antrag bei Gericht für Zeugenaussage

Wer eine wichtige Tatsache beobachtet hat, muss auf entsprechenden Antrag vor Gericht über seine Beobachtung als Zeuge eine Aussage machen. 

Einige wenige Personen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht: 
Zeugen - Ehegatte, Lebenspartner, Verlobte, Eltern, Kinder 
Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsangehörige, Berufsgruppen 

    Zeugen benennen - dafür braucht man keine Erlaubnis von den betreffenden Personen

    Man kann zu Beginn eines Prozesses nicht wissen, welche Tatsachen das Gericht näher aufklären will, und ob es diesen Zeugen überhaupt braucht.
    Andererseits nützt es nichts, wenn Sie einen Zeugen benennen, und der vor Gericht sagt, er könne sich an gar nichts erinnern.

    Beabsichtigte Zeugenbenennung - Information der betreffenden Person

    Manche Bürger reagieren sehr empfindlich, wenn man sie als Zeugen benannt hat, ohne ihnen vorher Bescheid zu geben, und sind dann entsprechend schweigsam vor Gericht. 

    • Daher kann es sinnvoll sein, der anderen Person wenigstens Bescheid zu geben, dass er / sie möglicherweise als Zeuge benötigt wird.
    • Es ist zulässig, dass Sie den Zeugen / die Zeugin bitten, aufzuschreiben, was er / sie beobachtet hat.

    Beeinflussung eines Zeugen

    Streng verboten ist, einen Zeugen / eine Zeugin zu beeinflussen, damit er / sie eine günstige Aussage macht.


    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: