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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsangehörige, Berufsgruppen
Zeugnisverweigerungsrecht - bestimmte Berufsangehörige, Angehörige bestimmter Berufsgruppen, dürfen die Aussage als Zeuge verweigern.
Zeuge als Beweismittel im Mietrechtsprozess
Zeugen sind in Streitigkeiten im Mietrecht wichtige Beweismittel: Damit sich das Gericht eine eigene Überzeugung bilden kann, sollen Personen, die an dem Streit nicht beteiligt sind, dem Gericht unparteiisch sagen, was sie selbst gesehen, gehört, gerochen haben.
Zeugenpflicht - Zeugnisverweigerungsrecht
Ob man Zeuge sein will oder nicht, kann man sich nicht aussuchen. Grundsätzlich ist jeder Bürger verpflichtet, vor Gericht auszusagen.
Ein Recht, die Zeugenaussage zu verweigern, das Zeugnisverweigerungsrecht, kann aber bestehen
- bei verwandtschaftlicher Beziehung zu einer der Prozessparteien
- für Angehörige bestimmter Berufsgruppen
Zeugnisverweigerungsrecht besteht für Berufsangehörige wie Pfarrer, Priester, Arzt
Wer zu einem Pfarrer / Priester oder einem Arzt geht, verlässt sich darauf, dass alles, was er diesen Personen erzählt, nicht weitergegeben wird.
Zeugnisverweigerung bei Berufsgruppen wie Anwälte, Steuerberater, Psychiater, Journalisten
Angehörige solcher Berufe, also Pfarrer, Priester, ebenso wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Psychiater sind durch Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet, und dürfen deshalb gar nichts über die Personen und die Tatsachen sagen, die ihnen anvertraut worden sind.
- Deshalb haben sie auch das Recht, im Prozess die Aussage zu verweigern.
Journalisten haben deshalb ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil es um die von der Verfassung geschützte Funktion der freien Medien, Informationen zu sammeln und an die Öffentlichkeit zu bringen geht - das kann in vielen Bereichen nur funktionieren, wenn Informanten nicht fürchten müssen, selbst an die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.
Redaktion
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