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Zeugen als Beweismittel - Streit mit Vermieter der Mietwohnung
Zeugen sind Personen, die einen Sachverhalt selbst wahrgenommen haben.
Ein Zeuge kann den Angaben eines Mieters maßgebliches Gewicht verleihen, unter Umständen sogar entscheidend zum positiven Ausgang eines Mietrechtsstreits beitragen.
Wird ein Streitfall vor Gericht verhandelt, dann sollte ein Zeuge auf Grund seiner persönlichen Wahrnehmung von Tatsachen vor Gericht Angaben machen können und damit zur Aufklärung eines Sachverhalts beitragen. Entscheidend ist, was der Zeuge wirklich selbst wahrgenommen hat, nicht was er vielleicht nur aus Ihrer Erzählung weiß.
Beispiele
Hat Ihr Zeuge selbst gesehen, dass Wasser aus der Küchenlampe in der Decke lief?
Hat Ihr Zeuge wirklich gehört, dass der Hausverwalter gesagt hat, er unternimmt nichts wegen des Schimmels, das sei Ihr Problem?
Wie benenne ich einen Zeugen für den Streitfall mit dem Vermieter?
Wenn Sie einen Zeugen benennen wollen, benötigen Sie immer:
Vorname + Name + Wohnanschrift des Zeugen
Freunde und Bekannte: Wenn sie aussagen, muss die Aussage natürlich wahrheitsgemäß sein. Es kommt immer auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen an.
Manche Zeugen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht
Ehegatten, Lebenspartner und auch Verschwägerte, Eltern und Kinder können die Aussage als Zeuge verweigern - trotzdem können sie als Zeugen benannt werden. Auch bestimmte Berufsgruppen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht:
Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsangehörige, Berufsgruppen
Streit wegen Mängeln der Wohnung - Handwerker soll Zeuge im Streit mit dem Vermieter sein
Manche Handwerker nennen gegenüber Mietern nicht ihre Privatanschrift. Bestehen Sie dann darauf, dass Sie wenigstens den kompletten Namen und die Anschrift der Firma erhalten und den Namen des Monteurs. Es kann dann versucht werden, den Zeugen über die Firma zu laden.
Name und Anschrift der Firma findet sich meist im Arbeitsbericht.
Tipp: Arbeitsbericht unterschreiben, wenn Vermieter Handwerker beauftragt?
Wichtig ist nicht, dass Sie viele Zeugen als Beweismittel aufbieten
Viel wichtiger ist, dass der einzelne Zeuge wirklich selbst genau geschaut, gehört hat und eine gute Beobachtungsgabe hat. Der Zeuge / die Zeugin sollte auch in der Lage sein, dem Gericht in Worten zu erklären, was genau zu beobachten war.
Ihr Zeuge / Ihre Zeugin sollte nicht durch starkes Engagement für Sie auffallen, sondern sachlich und klar zu einer Tatsache Stellung nehmen. Übermäßiges Engagement kann den Wert einer Aussage vor Gericht stark verringern.
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