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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Ehegatte, Lebenspartner, Verlobte, Eltern, Kinder als Zeugen
Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Eltern und auch Kinder können für einen Prozess als Zeugen benannt werden.
Prozess - mietrechtlicher Streit, Zeugen im Prozess
Im Zivilprozess - dazu gehören auch Streitigkeiten über das Mietrecht - muss jede Seite dem Gericht erklären, warum aus Ihrer Sicht die Klage berechtigt oder unberechtigt ist.
Sie müssen die Tatsachen angeben, auf die sich Ihre Sicht der Dinge stützt, und Sie müssen Beweismittel angeben, durch die das Gericht diese Tatsachen prüfen kann. Sehr wichtige Beweismittel sind Zeuginnen und Zeugen.
Zeugen als Beweismittel im Prozess über Mietrecht
Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Eltern, Kinder als Zeugen
Es können auch Personen, die Ihnen nahestehen, als Zeugen benannt werden.
- Entscheidend ist, ob diese Personen die zum Beweis anstehende Tatsache bestätigen können, denn Zeugen können nur bestätigen, was sie selbst gesehen, gehört, gerochen haben.
- Es ist nicht nützlich, wenn Ihr Zeuge, Ihre Zeugin sich stark für Ihre Sicht engagiert, im Gegenteil: das schadet ihrer Glaubwürdigkeit.
- Zeugen sollten eine gute Beobachtungsgabe haben, und sie sollten in der Lage sein, dem Gericht zu sagen, was genau sie wahrgenommen haben.
Überlegen Sie, ob es günstig ist, eine nahestehende Person als Zeugen zu benennen.
Zeugen benennen - gibt es eine Zeugenpflicht?
Wenn Sie jemanden als Zeugen benennen wollen, geben Sie an
Vorname + Name + Anschrift
Man muss einen Zeugen / eine Zeugin nicht vorher fragen, ob er / sie benannt werden darf, grundsätzlich gibt es eine gesetzliche Pflicht, als Zeuge auszusagen. Allerdings ärgen sich manche Menschen, wenn sie erst durch das Gericht erfahren, dass sie als Zeuge auftreten sollen.
Zeugnisverweigerungsrecht für Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Eltern und Kinder
Allerdings haben diese nahestehenden Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht, das heißt, sie können jede inhaltliche Aussage ohne weitere Begründung verweigern. Sie müssen darüber vom Richter besonders belehrt werden.
- Wenn eine Person, die das Recht hätte, die Aussage zu verweigern, sich dazu entschließt, dennoch als Zeuge auszusagen, muss sie natürlich wahrheitsgemäß aussagen.
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Redaktion
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