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Angefragter Suchbegriff: Schaden eines Besuchers
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Hier macht es zunächst einen Unterschied, um wessen Besucher es sich handelt Ihren eigenen Besucher Besucher eines Nachbarn sonstige Besucher des Hauses  Wenn Personen, die nicht im Vertragsverhältnis zum Vermieter stehen Schäden in der
Kommt ein Besucher des Mieters auf dem Grundstück des Vermieters zu Schaden, dann ist zunächst zu klären, ob in einem solchen Fall das Mietrecht überhaupt eine Rolle spielt. Besucher kommt auf dem Grundstück zu Schaden Es macht
Verschulden des Vermieters, Verwalters - Schadenersatz für Mieter Mieter können Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn Sachen des Mieters dadurch beschädigt werden, dass der Vermieter oder der Verwalter verantwortlich für einen Schaden des Mieters ist, z.B. auch dann, weil ein dem Vermieter