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Angefragter Suchbegriff: unbekannt verzogen
Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:
Unbekannt verzogen - wenn der Mieter beim Auszug aus der Wohnung seine neue Anschrift dem bisherigen Vermieter nicht mitteilt, ist er keineswegs vor nachträglichen oder schon bestehenden Forderungen des Vermieters sicher. Vermieter kann
Hat der Vermieter Forderungen gegen den früheren Mieter und ist ein Mieter unbekannt verzogen, ist trotz Nachforschungen die neue Anschrift nicht zu ermitteln, so können Vermieter mit der öffentlichen Zustellung der Klage ein Urteil
Es kann ganz unterschiedliche Gründe dafür geben, dass Mieter bei Auszug die neue Anschrift ihrem bisherigen Vermieter nicht mitteilen möchten: Ein Grund für die Verweigerung der Mitteilung einer neuen Anschrift des Mieters ist, dass man