Logo

Suchergebnis

Angefragter Suchbegriff: unbekannt verzogen

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Unbekannt verzogen - wenn der Mieter beim Auszug aus der Wohnung seine neue Anschrift dem bisherigen Vermieter nicht mitteilt, ist er keineswegs vor nachträglichen oder schon bestehenden Forderungen des Vermieters sicher.  Vermieter kann

Bei der öffentlichen Zustellung einer Klage an einen unbekannt verzogenen Mieter bzw. bei unbekannter, nicht zu ermittelnder Anschrift, wird im zuständigen Amtsgericht ein Aushang angebracht.  Öffentliche Zustellung - ein Monat

Es kann ganz unterschiedliche Gründe dafür geben, dass Mieter bei Auszug die neue Anschrift ihrem bisherigen Vermieter nicht mitteilen möchten. Eine Verpflichtung, die neue Anschrift zu nennen, besteht nicht. Keine Angabe der neuen