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Ratgeber Untervermietung
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Mit dem sogenannten Mieterstrom Stromkosten sparen
Unter Mieterstrom versteht man, wenn der Vermieter selbst Strom erzeugt und diesen für die Stromversorgung der Wohnungen den Mietern zum Bezug anbietet. Wird das Angebot angenommen, dann versorgt der Vermieter die Wohnung mit Strom.
Mieterstrom - Vermieter erzeugt selbst Strom, liefert diesen an die Mieter
Der Vermieter erhält staatliche Zuschüsse, wenn er Strom selbst erzeugt, z.B. durch eine Photovoltaikanlage, und den Strom ohne Benutzung des öffentlichen Stromnetzes direkt an die Mieter liefert.
Mieter sollten das Angebot sorgfältig prüfen.
Mit Mieterstrom Stromkosten für Mieter senken
Der an die Mieter zu liefernde Strom muss 10 % billiger sein als der Preis, den der örtliche Stromversorger für die Grundversorgung anbietet.
- Es kann andere Anbieter geben, die Strom billiger liefern, als das mit einem Angebot für Mieterstrom möglich ist.
- Es sollte daher ein Preisvergleich erfolgen.
​​​​​​​Dabei sollte die Leistung - Energie aus umweltfreundlicher Stromerzeugung - nicht außer Betracht bleiben.
Der Vermieter kann auch z.B. Dachflächen an eine Fremdfirma verpachten, die dann den erzeugten Strom den Mietern anbietet. Dafür gelten dieselben Regeln.
Mieterstrom - das Stromangebot ist unabhängig vom Mietvertrag
Der Vertrag über den Bezug / die Lieferung von Mieterstrom darf nicht mit dem Mietvertrag verbunden sein
- Mieter können über den Strombezug, den Lieferanten frei entscheiden.
Sie haben insbesondere das Recht, den Mieterstromvertrag zu kündigen, obwohl sie weiterhin den Mietvertrag behalten.
Die Vertragsbedingungen für Mieterstrom sollten verbraucherfreundlich sein.
- Es ist zulässig, eine erste Vertragslaufzeit von einem Jahr zu vereinbaren.
- Es wird aber empfohlen, dass danach eine automatische Vertragsverlängerung immer nur um einen Monat erfolgt.
- Ihre Kündigungsfrist sollte maximal 6 Wochen betragen.
Versorgung mit Mieterstrom muss umfassend sein
Der Vermieter muss den Mieterstrom vollständig, also zu jeder Tageszeit liefern. Das heißt, für die Zeiten, in denen z.B. seine Photovoltaikanlage keinen Strom liefert, muss der Vermieter diesen selbst kaufen.
- Es sollte im Liefervertrag festgelegt sein, ob es sich bei diesem zugekauften Strom um Ökostrom oder konventionell erzeugten Strom handelt.
Der Vermieter erstellt die Stromabrechnung für die Wohnungsmieter
Auch für Mieterstrom muss eine Stromabrechnung erstellt werden. Da Ihr Stromlieferant dann der Vermieter ist - oder der Betreiber, den der Vermieter dazwischengeschaltet hat - , muss der auch die Abrechnung erstellen bzw. erstellen lassen. In der Abrechnung müssen Sie auch finden, wieviel "Eigenstrom" und wieviel zugekauften Strom Ihr Vermieter geliefert hat.
Vom Vermieter erzeugter Strom in der Betriebskostenabrechnung
Der Vermieter, der Mieterstrom anbietet, wird auch den für das Gebäude benötigten Strom außerhalb der Wohnung weitgehend selbst produzieren. Er ist dann aber für diesen "Allgemeinstrom" nur ein normaler Stromlieferant, mit den Sonderregelungen über Mieterstrom hat das nichts zu tun.
Redaktion
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