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Unverzüglich handeln als Mieter - wie schnell muss man reagieren?
Unverzüglich bedeutet in der Rechtssprache, dass derjenige, der etwas tun muss, dies "ohne schuldhaftes Zögern" erledigen muss.
- Das ist kein fester Maßstab - es wird aber verlangt, dass die Person nicht trödelt, sondern nach einer kurzen, aber angemessenen Überlegungszeit umgehend die entsprechende erforderliche Handlung ausführt.
Unverzüglich handeln - es kommt dabei auch auf die Umstände an
Bei Notsituationen gibt es nicht lange etwas zu überlegen. Wenn es brennt oder das Wasser ausläuft, muss sofort reagiert werden.
Und wenn man als Mieter einen Fehler oder einen Schaden selbst erkennen kann, dann muss man innerhalb weniger Tage reagieren.
- Jedenfalls so schnell, dass sich z.B. kein Schaden vergrößert - die angemessene Reaktionszeit sollte daran gemessen werden.
Manchmal ist eine Rechtsberatung erforderlich, bevor man schnell handeln kann
Muss Rechtsrat eingeholt werden, bevor man angemessen reagieren kann, dann kann dies - schon wegen Wochenenden und Feiertagen - auch ein paar Tage länger dauern.
Sie müssen sich aber gleich um entsprechenden Rechtsrat bemühen und darauf dringen, sofort einen Beratungstermin zu bekommen.
Selbst wenn eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden muss, könnte ein Gericht eine Reaktion, die nicht innerhalb einer Woche erfolgt, als nicht mehr unverzüglich ansehen! Letztlich wird immer entscheidend sein, wie dringend reagiert werden muss.
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