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Ratgeber Untervermietung
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Rauchmelder für Schwerhörige zahlt Krankenkasse
Gehörlose bzw. sehr schwerhörige Mieter, haben einen Anspruch gegen ihre Krankenkasse, dass die Kosten für geeignete Rauchmelder getragen werden.
Auch schwerhörige Mieter müssen von Rauchmeldern gewarnt werden können
Die Gefahr, dass Menschen einen entstehenden Brand oder anderweitige Rauchentwicklung in der Wohnung nicht wahrnehmen, und dadurch zu Schaden kommen, möglicherweise ihr Leben verlieren, ist hoch. Daher benötigen schwerhörige bzw. gehörlose Menschen besondere Rauchmelder.
Daher ist der Einbau von Rauchmeldern, Rauchwarngeräten mittlerweile in allen Bundesländern Pflicht (teilweise noch mit einer Übergangsfrist). Hier finden Sie die Fristen.
Rauchmelder für Gehörlose, schwer hörgeschädigte Menschen und Mieter
- Die üblichen Rauchmelder geben nur Tonsignale ab, für die Warnung gehörloser oder schwer hörgeschädigter Mieter sind sie also gerade nicht geeignet.
- Notwendig ist dann der Einbau von Rauchwarnmeldern in Kombination mit einer Lichtsignalanlage.
Bundessozialgericht - Krankenkasse hat Rauchmelder für schwerst Hörgeschädigte zu zahlen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 18.06.2014 (Az. B 3 KR 8/13 R ) entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für diese Ausstattung tragen muss. Es handelt sich um eine Ausstattung, die erforderlich ist, ein von fremder Hilfe unabhängiges selbstständiges Wohnen zu ermöglichen, die Einrichtungen können bei einem Wohnungswechsel auch mitgenommen werden. Damit handelt es sich um ein Hilfsmittel, um eine Behinderung im täglichen Leben auszugleichen.
- Da es sich auch nicht um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand handelt, muss der Versicherte auch keinen Eigenanteil tragen.
Es handelt sich um eine Zusatzausstattung, die ohne Verletzung der Bausubstanz angebracht und wieder entfernt werden kann. Daher ist es nicht erforderlich, eine Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Redaktion
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