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Ratgeber Untervermietung
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BIMA - Bundeseigene Immobilien - Verkauf zum Höchstpreis
In vielen Städten und Bundesländern gibt es Grundstücke und Immobilien, die dem Bund gehören.
Eine Bundesanstalt (BIMA) erledigt die laufende Verwaltung, soll für den Verkauf dieser Grundstücke sorgen.
BIMA verkauft an Städte und Gemeinden Immobilien zum Höchstpreis
Die Bundesanstalt ist dem Bundesfinanzminister unterstellt und geht bisher davon aus, dass sie ohne Rücksicht auf andere Interessen der Städte und Gemeinden - z.B. städtebauliche oder soziale Ziele - die bundeseigenen Grundstücke zu einem möglichst hohen Preis verkaufen soll, argumentiert sogar, verkaufen muss.
Abschließend müssen Verkäufe der BIMA von einem Ausschuss des Bundesrats bestätigt werden. Der hat sie aber bisher - bis auf wenige Ausnahmen - einfach bestätigt, durchgewinkt.
In Städten mit Wohnungsknappheit führt das zu dem grotesken Ergebnis, dass der Staat an einen Investor zum Höchstpreis verkauft, dann aber der Investor auch möglichst hohe Mieten erzielen muss und will.
Städte müssen dann versuchen , wenn sie der Mietervertreibung entgegenwirken wollen, anderswo - letztlich wieder mit staatlichen Finanzmitteln - im Stadtraum für günstige Wohnungen zu sorgen - eine paradoxe Situation.
Vielleicht kommt es jetzt zu einem Umdenken: Schon zweimal hat Berlin in dem Bundesratsausschuss gegen den Verkauf eines ehemaligen Kasernengeländes in der Innenstadt (Dragonerareal) gestimmt.
Die Entscheidung wurde zwar nur vertagt, die Bundesregierung wird aber prüfen müssen, ob die bisherige Politik der BIMA zu der Aussage passt, man bemühe sich um Verbesserungen der Wohnungsversorgung auch für die finanziell nicht so starken Bürger.
- Dies kann nicht funktionieren, wenn Grundstücke und Wohnungen weiterhin zu möglichst hohen Preisen an Investoren verkauft werden, die ihre Investition in eine rentable Anlage verwandeln.
- Durch eine solche Politik wird der Wohnungsmarkt zusätzlich angespannt.
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