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Ratgeber Untervermietung
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Beleidigung des Vermieters über soziales Netzwerk - Kündigung
Mit dem Vermieter öffentlich auf einem sozialen Netzwerk streiten oder den Vermieter auf Facebook beleidigen, das kann womöglich zu einer Kündigung des Mietvertrages der Wohnung führen - Gerichte müssen dann beurteilen, ob die Kündigung der Wohnung zulässig oder nicht zulässig ist.
Beleidigende Äußerungen über Facebook gegen den Vermieter - Kündigung der Wohnung
Ein solcher Fall wurde vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verhandelt (Az. 216 C 461/14). Eigentlich ging es zunächst um eine Beschwerde wegen Lärms aus einer Gartenanlage - der für die Wohnanlage zuständige Objektbetreuer ging nicht auf die Beschwerde der Mieter ein.
Mieter schickten dann ein FAX an die Wohnungsbaugesellschaft und sagten ihre Meinung: Der Objektbetreuer wurde darin als "faul" bezeichnet.
Beleidigungen auf einer von der Wohnungsbaugesellschaft betriebenen Facebook-Seite
Auf einer von der Wohnungsbaugesellschaft selbst betriebenen Facebook-Seite, wo sich zahlreiche Mieter schon beschwert hatten, wurde eine mit der Angelegenheit befasste Mitarbeiterin als "talentfreie Abrissbirne" bezeichnet.
- Daraufhin kündigte die Wohnungsbaugesellschaft den Mietern fristlos. Hilfsweise wurde auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen.
Mietvertragskündigung wegen Beleidigung - Gericht bewertet die Meinungsäußerungen
Das Amtsgericht hielt die Kündigung nicht für berechtigt.
Die Äußerungen der Mieter seien im Rahmen denkbarer Beleidigungen eher weniger schwerwiegend. Zu berücksichtigen war nach Meinung des Gerichts auch, dass Beschwerden auf der Facebook-Seite der Wohnungsbaugesellschaft generell in einem "heftigen Ton" vorgebracht wurden.
Beleidigungen über Facebook - Vermieter kann sich mit Kündigung nicht durchsetzen
Das Gericht meinte, den Mietvertrag fortzusetzen, würde erst unzumutbar, wenn Beleidigungen wiederholt ausgesprochen würden. Und vor einer Kündigung sei eine Abmahnung erforderlich.
- Das Amtsgericht stellte fest, dass die Kündigungen nicht wirksam seien und wies die Klage ab.
Die Beleidigungen seien, aus Sicht der Mieter, im Zusammenhang mit berechtigten Beschwerden über die Lärmbelästigung ergangen.
Dieses Beispiel, bzw. Urteil soll nicht dazu verführen, den Vermieter oder Verwalter zu beleidigen. Andere Gerichte können ähnliche Fälle durchaus im Sinne des Vermieters beurteilen und doch eine Kündigung für gerechtfertigt halten. Also Vorsicht!
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