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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Muss das JobCenter bei Umzug die doppelte Miete zahlen?
Ist ein Umzug notwendig, so kann das JobCenter verpflichtet sein für eine gewisse Zeit die doppelte Miete - in der alten und in der neuen Wohnung - zu zahlen.
Wohnkosten, Miete zahlt JobCenter - ein Umzug ist erforderlich
Für Empfänger von Leistungen des JobCenter können Gründe für einen Umzug vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll oder sogar notwendig ist.
Eigene Gründe für einen Umzug können z.B. sein:
- die bisherige Wohnung hat erhebliche Mängel,
- der Arbeitsort hat sich geändert,
- der Schulort des Kindes hat gewechselt.
- Zahlt das JobCenter die Wohnkosten, so sollten Sie vor einem Umzug immer die Zustimmung des JobCenter einholen:
Umzug notwendig - Zustimmung des JobCenter beantragen.
Bürgergeld - Wohnkosten, angemessene Kosten der Unterkunft müssen übernommen werden
Für die Größe der Wohnung und die Höhe der Kosten einer Unterkunft gibt es gesetzliche Regelungen.
- Grundsätzlich werden nur die Kosten einer Wohnung vom JobCenter getragen.
Es ist aber oft nicht möglich, punktgenau zum Monatsende von einer Wohnung in die andere umzuziehen.
- Dann muss noch für die alte Wohnung Miete bezahlt werden, aber auch schon für die neue Wohnung.
JobCenter verlangt Umzug - Zahlung der doppelten Miete
Manchmal verlangt das JobCenter den Umzug, weil die bisherige Miete zu hoch ist. Eine doppelte Miete kann dann für eine gewisse Zeit vom JobCenter zu zahlen sein, wenn kein direkter Auszug aus der alten Wohnung und der gleichzeitige Bezug der neuen Wohnung möglich ist.
Bundessozialgericht: Notwendige doppelte Wohnkosten müssen übernommen werden
Das Bundessozialgericht (BSG) hat durch Urteil vom 30.10.2019 (Az. B 14 AS 2/19 R ) entschieden:
- Wenn die Doppelmiete umzugsbedingt unvermeidbar und angemessen ist, dann muss das JobCenter die Miete für beide Wohnungen tragen.
Dies ergebe sich aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
In dem entschiedenen Fall ging es um die Miete für einen Monat, in dem die Leistungsempfängerin umgezogen ist.
Die alte Wohnung musste nach dem Umzug noch renoviert werden, so dass für einen Monat die doppelte Miete anfiel. Das BSG hat nicht endgültig entschieden, sondern den Streit an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
- Es muss, so das BSG, geprüft werden, ob die Mieterin nicht aus dem Mietvertrag für die frühere Wohnung durch Stellung eines Nachmieters früher entlassen worden wäre, oder zu einem früheren Zeitpunkt hätte kündigen oder renovieren können.
Nur bei vorheriger Antragstellung kann auch ein Anspruch auf Zuschuss zu den Umzugskosten bestehen.
Umzugskosten - Zuschuss für Hartz IV Empfänger vom JobCenter
Redaktion
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