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Kaution für Mietwohnung zahlen - Verjährung nach drei Jahren

Steht im Mietvertrag, dass Mieter als Mietsicherheit für die Wohnung eine Kaution zu zahlen haben, dann ist die Kaution ab Beginn des Mietverhältnisses fristgerecht an den Vermieter zu zahlen.

Wie und in welcher Höhe soll die Zahlung der Kaution für die Wohnung erfolgen?

Die Höhe und auf welche Art die Zahlung der Sicherheitsleistung zu erfolgen hat, steht in der Regel im Mietvertrag.

Die Höhe der Kaution und eine mögliche Ratenzahlung ist gesetzlich geregelt:
Kaution für Mietwohnung - Höhe und Ratenzahlung im Gesetz 

Nach mehreren Jahren fordert der Vermieter von seinem Mieter die Zahlung der Kaution

Die Pflicht zur Leistung einer Kaution besteht nicht unbegrenzt. Hat der Vermieter auf den Erhalt der Kaution keinen besonderen Wert gelegt und fordert nach Jahren die Zahlung, so kann dies vielleicht nicht mehr möglich sein.

Vor dem Landgericht Duisburg (Az: 13 S 334/05) wurde ein solcher Fall verhandelt.

Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch des Vermieters auf die Leistung der im Mietvertrag vereinbarten Kaution nach 3 Jahren verjährt, keine Zahlung mehr verlangt werden kann, § 195 BGB.

Beispiel

Mietvertrag geschlossen im September 2019, die Verjährung auf Zahlung der Kaution beginnt am 31.12.2019.

Am 31.12.2022 wäre die Forderung auf Zahlung der Kaution verjährt.  

  • Zur Frage einer eingetretenen Verjährung gibt es auch ein neueres Urteil des Landgerichts Wiesbaden, Az. 3 S 71/13 v. 22.08.2013.

Keine oder unpünktliche Zahlung der für die Wohnung vereinbarten Kaution - Kündigungsrisiko

Ist die Forderung nach der Zahlung der Kaution verjährt, so kann der Vermieter den Mietvertrag für die Wohnung wegen Nichtzahlung der Kaution nicht kündigen.

Anders ist dies, wenn keine Verjährung vorliegt:

Als Mieter die Kaution nach eingetretener Verjährung zahlen

Fordert ein neuer Eigentümer (bei Verkauf der Immobilie / der Wohnung) von seinem Mieter nach Ablauf der Verjährung die Zahlung der nicht geleisteten Kaution, so sollte überlegt werden, ob man als Mieter der Forderung doch nachkommt.
Tut man das nicht, so ist das Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer von Anfang an belastet.

  • Bevor Sie die Zahlung der Kaution wegen Verjährung verweigern, lassen die Rechtslage anwaltlich prüfen.

Redaktion


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