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Mängelbeseitigung in Mietwohnung während Urlaub des Mieters 

Steht eine Mängelbeseitigung in der Wohnung an und bietet der Vermieter für die Beseitigung eine Reparatur in der Urlaubszeit an, bzw. ist der Mieter in dieser Zeit in Urlaub, sind Mieter dann in einem solchen Fall verpflichtet die Reparatur zu ermöglichen?

Mängel in der Wohnung hat der Vermieter zu beseitigen

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, Mängel der Mietwohnung zu beseitigen. Handelt es sich um einen nicht unerheblichen Mangel, wurde dieser dem Vermieter angezeigt, so muss dieser die Mängelbeseitigung vornehmen.

Mieter haben die Verpflichtung, Vermietern eine Mängelbeseitigung zu ermöglichen

Will der Vermieter Handwerker schicken, die den Mangel beseitigen sollen, so ist der Mieter verpflichtet, in der Weise daran mitzuwirken, dass dies möglich ist.

Dazu gehört vor allem, Handwerkern den Zutritt zur Wohnung zu geben.

Nimmt der Mieter seine Verpflichtung an der Mitwirkung einer Reparatur nicht wahr, dann kommt der Mieter in den sogenannten Annahmeverzug, wenn er die angebotene Leistung des Vermieters (z.B. Durchführung einer Mängelbeseitigung) nicht annimmt.

Mängelbeseitigung - kein Annahmeverzug bei Abwesenheit des Mieters wegen Urlaubs

Das Landgericht Berlin ( LG Berlin vom 3.6.2020, Az.  65 S 205/19 ) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Vermieter für nicht dringende Reparaturen im Juni anbot, Fenster und Balkontür reparieren zu lassen, und den Termin dafür in den Juli / August legen wollte.

  • Der Mieter lehnte diesen Terminvorschlag ab, weil er in Urlaub sei.

Mängelbeseitigung in der Mietwohnung während der Urlaubszeit, während Urlaub des Mieters

Das Landgericht entschied, dass der Mieter den Terminwunsch des Vermieters nicht hinnehmen müsse, denn Juli und August seien als Urlaubsmonate anerkannt.

Der Mieter müsse auch nicht andere Terminvorschläge machen, dies sei Vermietersache.

Hier finden Sie den Urteilstext

Durchführung von dringenden Reparaturen in der Wohnung - Mieter ist in Urlaub

Bei sehr dringenden Reparaturen, die unbedingt zeitnah erfolgen müssen, können Mieter aber verpflichtet sein, den Zugang zur Wohnung, trotz Urlaubs, zu ermöglichen, z.B. über eine Vertrauensperson. 

Es kann aber auch für nicht dringende Reparaturen überlegt werden, dass während der Abwesenheit des Mieters eine Vertrauensperson den Zutritt zur Wohnung für die Vornahme der Mängelbeseitigung ermöglicht: 
Wegen Urlaub, Abwesenheit als Mieter Vollmacht ausstellen - Muster 



Redaktion


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