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Mietvertragsende - Rückzahlung der Kaution vom neuen Vermieter

Nach Ende des Mietvertrags für die Wohnung wollen Mieter die gezahlte Kaution zurückbekommen. Bestehen Probleme mit der Rückzahlung der Kaution vom neuen Eigentümer: Ist nur der neue Eigentümer zur Rückzahlung verpflichtet oder vielleicht auch der frühere Eigentümer der Wohnung?

Mietvertragsende - Abrechnung und Rückzahlung der Kaution bei Wechsel des Eigentümers

Welche Rechte haben Mieter für die Rückzahlung der Kaution, wenn zwischenzeitlich das Haus, die Wohnung verkauft wurde, ein Wechsel des Eigentümers erfolgt ist?

Haus, Wohnung wurde verkauft - wer zahlt am Ende des Mietvertrags die Kaution zurück?

Von wem bekommt man als Mieter die Kaution zurück, z.B. wenn der neue Eigentümer behauptet, er habe die Kaution nicht bekommen?

Mieter kann nachweisen, dass die Zahlung der Kaution an den früheren Eigentümer erfolgt ist

Hat der Mieter eine Kaution an einen früheren Vermieter / Eigentümer nachweisbar gezahlt

Kaution zurück bekommen - neuer Eigentümer hat die Kaution vom Verkäufer nicht erhalten

Der Fall:

Seit der Mietvertrag abgeschlossen wurde und Mieter die Kaution gezahlt haben, wurde das Haus, die Wohnung verkauft, vielleicht sogar mehrfach.

  • Der aktuelle Eigentümer behauptet, er habe die Kaution nie bekommen, zahlt jedenfalls die ehemals gezahlte Kaution nicht aus.

Früherer Eigentümer der Mietwohnung haftet gesetzlich auch für die Rückzahlung der Kaution

Der Vorteil des Mieters in einem solchen Fall:
Nach dem Gesetz haftet auch der frühere Vermieter / Eigentümer für die Rückzahlung der an ihn ehemals gezahlten Kaution, § 566a BGB.

  • Mieter können also die geleistete Kaution auch vom früheren Vermieter am Mietvertragsende zurückfordern. 
  • Auch im Fall einer Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des aktuellen Eigentümers / Vermieters haftet der frühere Vermieter.

In einer solchen Situation ist eine anwaltliche Beratung sehr zu empfehlen.

  • Ausnahme:
    ​​​​​​​Etwas anderes gilt nur, wenn Mieter beim Verkauf und Eigentümerwechsel durch eine besondere, individuelle und ganz klar formulierte Vereinbarung auf die Haftung (früherer Eigentümer haftet nicht für die Kaution) gegenüber dem bisherigen Eigentümer / Verkäufer verzichtet haben.
    Weitergabe Kaution - Zustimmung, Ãœbertragung an neuen Eigentümer 



Redaktion


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