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Wirtschaftliche Härte bei Modernisierung - keine Mieterhöhung

Eine Modernisierung der Wohnung bzw. des Hauses können Mieter in den meisten Fällen nicht verhindern - aber bei Vorliegen einer persönlichen wirtschaftlichen Härte kann es möglich sein, dass die sich aus der Modernisierung ergebende Mieterhöhung nicht zu zahlen ist.

Grundsicherung - Modernisierungsmieterhöhung - Verlust der Wohnung kann drohen

Das Landgericht Berlin hatte über einen solchen Fall zu entscheiden. Wegen der nicht leistbaren Modernisierungsmieterhöhung bestand für einen Grundsicherungsempfänger die Gefahr, die Wohnung zu verlieren.
Modernisierung - Mieter kann die Mieterhöhung nicht zahlen

Grundsicherung erhalten Menschen, die dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, z.B. Rentner, oder bei voller Erwerbsminderung.

Mieterhöhung wegen Modernisierung - Härtefall - Mieterin klagt gegen Mieterhöhung

Die Fassade des Mietshauses erhielt eine Wärmedämmung, die Mieterin erhielt Leistungen des Jobcenters.

  • Wegen dem Vorliegen einer wirtschaftlichen Härte klagte die betroffene Mieterin gegen die Mieterhöhung.
  • Bis zur Klärung des Rechts­streits übernahm das Jobcenter den Mieterhöhungsbetrag.

Modernisierungsmieterhöhung - erhöhte Miete nicht zahlbar, Mieterin soll umziehen

Der Vermieter argumentierte, die Mieterin solle, wenn sie die neue Miete nicht zahlen könne, in eine kleinere Wohnung ziehen, die Wohnung (71 m²) sei für die Mieterin zu groß.

Persönliche wirtschaftliche Härte - Mieter muss Modernisierungsmieterhöhung nicht zahlen

Das Landgericht Berlin (Urteil v. 29.09.2021, Az. 64 S 111/20 ) entschied:

  • Es liege eine persönliche Härte vor, die Mieterhöhung sei nicht zu zahlen.
    Die Größe der Wohnung spiele nicht unbedingt eine Rolle.

Nach Zahlung der erhöhten Miete verbleibe kein Einkommen mehr, das es der Mieterin ermögliche, ihren bisherigen Lebens­standard aufrecht zu erhalten.
Die Übernahme der Mieterhöhung durch das Jobcenter sei nur vorläufig erfolgt, damit die Mieterin die Wohnung nicht verliere.

Hinweis


Der Härte­einwand war für das Gericht nicht ausgeschlossen, weil die Wohnung für eine Einzelperson zu groß sei. Bei der vorzunehmenden Abwägung spielte die Wohndauer eine entscheidende Rolle, auch der Umstand, dass die Mieterin schon als Kind in der Wohnung lebte.
Modernisierung, wirtschaftliche Härte - große Wohnung des Mieters



Redaktion


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