Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Vatertag - Christi Himmelfahrt - Grillen auf Balkon, Hof, im Garten
Oft wird am Vatertag (Christi Himmelfahrt) auf dem Balkon, dem Hof oder im Garten des Hauses gemeinsam gegrillt - es darf keine Lärmbelästigung entstehen. Grillen mit der Familie, Freunden, das kann nur eingeschränkt oder sogar vielleicht gar nicht möglich sein.
Als Mieter einer Wohnung am Feiertag, Christi Himmelfahrt Grillen - ist das erlaubt?
Viele Mieter meinen, ein Fest feiern und Grillen, das sei am Vatertag (Herrentag) sowieso erlaubt.
- Ein Fest kann man natürlich feiern - aber es sind die geltenden Regeln einzuhalten:
Lärm, Ruhestörungen, Belästigungen sind zu vermeiden.
Lärmbelästigung, Ruhestörung am Feiertag, Herrentag - andere nicht belästigen, nicht stören
Mehr Lärm als normal zulässig ist nicht erlaubt und auch die Ruhezeiten sind einzuhalten:
Allgemein übliche Ruhezeiten - Mittagsruhe, Nachtruhe
Sonntagsruhe, Feiertagsruhe im Mietrecht - Lärm, Ruhestörungen
- Nachbarn, ältere Menschen, kranke Menschen können sich durch das Feiern sehr belästigt, gestört fühlen.
Grillen an einem Feiertag - Verbot für Grillen steht im Mietvertrag
Viel Lärm machen ist sowieso verboten - und das Grillen kann im Mietvertrag oder auch in der Hausordnung verboten sein.
Ob ein solches Verbot, wirksam ist, kann nicht allgemein beantwortet werden:
Grillen auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten für Mieter erlaubt?
Grillen und Lärmbelästigung - Vermieter kann Abmahnung wegen Ruhestörung aussprechen
Zusammengenommen kann das recht unangenehme Folgen haben.
Es könnte eine Abmahnung vom Vermieter ausgesprochen werden:
Abmahnung des Vermieters - welche Folgen kann sie haben?
Nachbarn könnten auch eine Anzeige bei der Polizei machen.
- Hat man wegen Grillen oder Partys feiern vielleicht sogar schon eine Abmahnung erhalten, dann kann dies zur Kündigung des Mietvertrags führen.
- Besser da Grillen, wo es niemanden stört!
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: