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Kein Mietvertrag wegen Diskriminierung - Schadenersatz vom Vermieter

Werden Wohnungsbewerber wegen ihrer Hautfarbe, auch ggf. wegen der ethnischen Herkunft von Vermietern einfach abgewiesen, dann machen sich Vermieter schadenersatzpflichtig.

Wohnungsbewerber kann Diskriminierung bei der Wohnungssuche beweisen

Kann vom Wohnungssuchenden nachgewiesen werden, dass er/sie entgegen dem Gesetz diskriminiert wurde, dann kann ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bestehen.

Mietinteressenten - Diskriminierung von Bewerbern durch Vermieter

Ein Vermieter darf bei der Vergabe von Wohnungen z.B. nicht einen Bewerber wegen dessen Hautfarbe oder Herkunft abweisen. Das verbietet schon die Verfassung, und auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet solch eine Diskriminierung.

  • Der entscheidende Punkt ist oft, dass man überhaupt feststellen kann, weswegen der Vermieter / Verwalter den Bewerber abgelehnt, keinen Mietvertrag mit ihm abgeschlossen hat. 
  • Wenn entsprechend eindeutige Bemerkungen gemacht werden, sollten Sie schauen, wer als Zeuge in Frage kommt, möglichst Vorname, Name und Anschrift des Zeugen ermitteln.
  • Die Benachteiligung muss innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden.​​​​​​​
Hinweis


In manchen Bundesländern muss der Versuch einer gütlichen Einigung vor einer Schlichtungsstelle unternommen werden, bevor man sich an die Zivilgerichte wenden kann.

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Redaktion


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