Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Anzeige
Jobcenter muss Heizkosten bei Leerstand bezahlen, Mietern helfen
Viele unbeheizte Wohnungen im Haus (Leerstand) führen bei den anderen im Hause wohnenden Mietern zu steigenden, erhöhten Heizkosten.
Schließlich muss gegen die Kälte des Hauses "angeheizt" werden.
Hohe Heizkosten, weil andere Wohnungen leer stehen, müssen Mieter nicht akzeptieren
Die Mieter haben daher gegen den Vermieter einen Anspruch auf Kostenbegrenzung.
- Sofern das JobCenter für die Miete aufkommt, muss dieses die steigenden Kosten übernehmen, diese bezahlen.
- Das JobCenter darf sich nicht auf die fehlende Angemessenheit der Heizkosten berufen, sondern muss den Menschen, die Leistungen beziehen, vielmehr mit Rat und Tat zur Seite stehen, damit diese ihre Rechte gegenüber dem Vermieter durchsetzen können.
Hinweis
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: