Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Duldung Videokamera für Sprechanlage und Türöffner als Mieter
Ist eine Video-Kamera für die Gegensprechanlage und Türöffnung vorhanden, dann muss der Mieter dies in der Regel hinnehmen.
Videokamera in Sprechanlage als Modernisierungsmaßnahme für die Mietwohnung
Die Installation einer Video-Sprechanlage wird auch als zulässige Modernisierung angesehen.
Video-Türsprechanlage - Kamera an Türöffnungsanlage im Bereich des Hauseingangs zulässig
Wenn am Klingeltableau eine Videokamera installiert ist, dann kann das dazu dienen, dass nur Personen eingelassen werden, die man einlassen möchte.
Der Bundesgerichtshof hält solche Einrichtungen für zulässig, wenn die Aufnahmen nicht gespeichert werden, und die Kamera auch nur für kurze Zeit nach dem Klingeln eingeschaltet bleibt. Es werde auf diese Weise nur die Person aufgenommen, die Einlass begehrt, und allenfalls eine Person, die unmittelbar daneben steht.
Videotürsprechanlagen - Bildübertragung nur zu demjenigen, bei dem geklingelt wurde
Derjenige, bei dem geklingelt wird, soll sich davon überzeugen können, wer die Person ist, oder sich bei fremden Personen einen Eindruck verschaffen können, bevor er die Person einlässt.
Eine Übertragung des Bildes darf daher auch nur in diejenige Wohnung erfolgen, zu der geklingelt wurde.
- Wenn dies nicht beachtet wird, würde das einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht darstellen.
Türöffner mit Videoüberwachung - Verunsicherung durch Kamera, Verdacht der Manipulation
Dass sich möglicherweise jemand von einer solchen Kamera am Klingelbrett verunsichert fühlt, soll keine Rolle spielen.
Auch die theoretische Möglichkeit, dass die Aufnahmen aufgezeichnet oder von anderen Personen gesehen werden können, soll nicht ausreichen.
- Nur wenn Sie ganz konkrete Anhaltspunkte haben, dass solche Manipulationen stattfinden, ein Missbrauch der Aufnahmen stattfindet, kommt in Betracht dagegen vorzugehen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: