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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Duldung der Videokamera für Sprechanlage der Haustür
Wegen einer Gegensprechanlage mit Kamera kann es zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern wegen einem möglichen Missbrauch kommen.
Video-Türsprechanlage mit Kamera im Bereich des Hauseingangs, der Haustür ist zulässig
Ist am Klingeltableau des Hauses eine Videokamera installiert, dann dient das dazu, dass nur Personen eingelassen werden, die man ins Haus einlassen möchte, ist durchaus eine Erhöhung der Sicherheit.
Ist bei der Anmietung bereits eine Video-Kamera für die Gegensprechanlage und Türöffnungsanlage vorhanden, dann müssen Mieter dies in der Regel hinnehmen, wenn kein Missbrauch nachgewiesen werden kann.
Videotürsprechanlagen - Bildübertragung nur zu demjenigen, bei dem geklingelt wurde
Derjenige, bei dem geklingelt wird, soll sich davon überzeugen können, wer die Person ist, oder sich über fremde Personen einen Eindruck verschaffen können, bevor der Zutritt ins Haus gewährt wird.
- Eine Ãœbertragung des Bildes darf nur in diejenige Wohnung erfolgen, zu der geklingelt wurde.
- Wenn dies nicht beachtet wird, so wäre das ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.
Türöffnungsanlage mit Videokamera - was meint der Bundesgerichtshof?
Der Bundesgerichtshof hält Türöffnungsanlagen für zulässig, wenn die Aufnahmen nicht gespeichert werden, und die Kamera auch nur für kurze Zeit nach dem Klingeln eingeschaltet bleibt. Es werde auf diese Weise nur die Person aufgenommen, die Einlass begehrt, und allenfalls eine weitere Person, die unmittelbar daneben steht.
Türöffner mit Videoüberwachung - Verunsicherung durch Kamera, Verdacht der Manipulation
Dass sich möglicherweise jemand von einer solchen Kamera am Klingelbrett verunsichert fühlt, soll keine Rolle spielen.
Auch die theoretische Möglichkeit, dass die Aufnahmen aufgezeichnet oder von anderen Personen gesehen werden können, reicht nicht aus.
- Nur wenn ganz konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass solche Manipulationen stattfinden, ein Missbrauch der Aufnahmen erfolgt, kann dagegen vorgegangen werden.
Gegensprechanlage mit Videokamera als Modernisierung der Mietwohnung
Die Installation einer Video-Sprechanlage gilt als zulässige Modernisierung, da sich der Komfort und der Einbruchschutz erhöht.
Modernisierung - Einbruchschutz und Mieterhöhung
Redaktion
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