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Prozesskostenhilfe bekommen 

Wer Prozesskostenhilfe beantragt, muss wissen: Dies ist eine Art Darlehen des Staates.

Prozesskostenhilfe beantragen

Egal ob Sie verklagt werden oder selbst Klage erheben: Wenn Sie nur geringes Einkommen haben, sollte geprüft werden, ob Prozesskostenhilfe beantragt wird.

Voraussetzung für Prozesskostenhilfe ist,

  • dass Sie geringes Einkommen haben
  • dass Ihre Rechtsverfolgung - also die eigene Klage oder die Verteidigung gegen die von der Gegenseite eingereichte Klage nicht ohne Erfolgsaussicht ist.

Es muss ein Formular ausgefüllt werden

Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

die Belege über Einkommen und Vermögen müssen als Kopien beigefügt werden.

Und es muss dem Gericht erklärt werde, inwiefern Ihre Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat.

Hinweis

Werden Sie verklagt, dann reicht es meist, wenn Sie vernünftige Einwände gegen die Klageforderung vorbringen.

Wollen Sie selbst Klage erheben, dann muss normalerweise der Klageentwurf beigefügt werden.

  • Es ist sinnvoll, dass Sie den Antrag gleich mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt abstimmen, die / der zur Vertretung bereit ist.
  • Nach dem Gesetz können Sie aber auch selbst den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen, und erst nach Bewilligung einen Anwalt benennen.

Prozesskostenhilfe - Gericht prüft das Einkommen des Antragstellers

Das Gericht prüft, ob Sie nur geringes Einkommen und Vermögen haben, und ob das, was Sie rechtlich erreichen wollen, eine Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidung über Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe 

Prozesskostenhilfe wurde bewilligt
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, dann trägt die Staatskasse zunächst einmal alle Anwaltskosten auf Ihrer Seite, und alle von Ihnen zu tragenden Gerichtskosten (auch etwaige Vorschüsse für vom Gericht beauftragte Gutachten).

  • Das ist zunächst einmal ein Darlehen:
    ​​​​​​​Der Staat leiht Ihnen das Geld für die Prozessführung.
Hinweis


Wird ein Vergleich geschlossen, in dem eine Kostenverteilung vereinbart wird, dann wird der vereinbarte Anteil der Gerichtskosten auf Ihrer Seite nicht von der Staatskasse getragen.

Prozesskostenhilfe - Überprüfung vier Jahre lang

  • Das Gericht wird nach Abschluss des Prozesses - wenn Sie den Prozess nicht insgesamt gewonnen haben (wodurch die Gegenseite alle Kosten tragen muss) -  vier Jahre lang gelegentlich nachfragen, ob sich Ihr Einkommen, Ihre Vermögenslage verbessert hat.
  • Wenn ja, müssen Sie (ggf. durch monatliche Raten) die vorgeschossenen Beträge an die Staatskasse erstatten.
Hinweis


  • Ist Ihnen durch ein Urteil oder einen Vergleich ein Geldbetrag zugesprochen worden, dann gilt auch ein solcher Betrag als Einkommen.

Was ist mit der Prozesskostenhilfe, wenn vier Jahre vergangen sind?

Wenn innerhalb dieser Zeit keine wirtschaftliche Besserung bei Ihnen eingetreten ist, dann trägt endgültig die Staatskasse Ihre Kosten.

Prozesskostenhilfe entlastet nicht von den Kosten der Gegenseite

Wenn Sie am Ende verurteilt werden, oder Ihre Klage abgewiesen wird, sind zwar die eigenen Anwaltskosten gedeckt, nicht aber die Anwaltskosten der Gegenseite - diese sind dann ganz oder zum Teil von Ihnen selbst zu tragen.


Redaktion


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