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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Ist die Modernisierungsumlage sinnvoll?
Hier haben wir Argumente für und gegen die
Modernisierungsumlage zusammengestellt.
Bilden Sie sich eine Meinung, ob die Umlage sinnvoll ist oder nicht.
Argumente gegen die Modernisierungsumlage
- Das Eigentum des Vermieters wird verbessert. Der Mieter zahlt die Kosten.
- Der Modernisierungszuschlag ist zeitlich nicht beschränkt. Die Absenkung auf 8 Prozent ist nicht ausreichend!
- Der Vermieter kann außerdem Modernisierungskosten steuerlich absetzen.
- Die Modernisierungsmieterhöhung kann ein Vermieter ohne Rücksicht auf die ortsübliche Miete durchführen - die Miete kann danach deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Ob Vermieter teure oder preiswerte Firmen - oder gar eigene Firmen (die häufig nicht günstig sind) - bauen lassen, spielt keine Rolle: Die tatsächlich entstehenden Kosten dürfen umgelegt werden.
- Die 8 Prozent-Umlage spiegelt nicht die Refinanzierungssituation, bietet Vermietern damit immer noch eine sehr hohe Rendite.
- Modernisierungen zur Energieeinsparung müssen geduldet werden, und zwar auch dann, wenn die Mieterhöhung weit höher ist als die beim Mieter ankommende Einsparung von Energiekosten. Eine Verknüpfung zwischen den Baukosten und der erreichbaren Energieeinsparung ist vom Gesetzgeber nicht gefordert. Das Ergebnis: Je teurer eine energetische Modernisierung ist, desto höher ist die Mieterhöhung.
- Der Mieter kann sich gegen die Modernisierung meist nicht wehren. Er kann bei einer Modernisierung nur entweder ausziehen, oder die Modernisierung dulden und die höhere Miete bezahlen.
Mieterhöhungen wegen Modernisierungen um ein Drittel oder die Hälfte sind häufig - nicht selten kommt es sogar zu Mieterhöhungen auf das Doppelte, manchmal noch mehr - viele Mieter können solch hohe Mieten nicht bezahlen.
- Die aus der Modernisierung folgende kräftige Mieterhöhung führt oft zur Verdrängung der Mieter aus ihrer Wohnung und – mangels preiswerter Wohnungen – oft auch aus ihrem Wohngebiet (Gentrifizierung).
Argumente für die Modernisierungsumlage
- Der Eigentümer darf mit seinem Eigentum machen, was er will, der Mieter muss das hinnehmen.
- Modernisierungsmaßnahmen schaffen und erhalten Arbeitsplätze.
- Energetische Modernisierung (Dämmung, neue Fenster, neue Heizung usw.) ist umweltpolitisch gewünscht.
Kann an einer Modernisierung nicht genug verdient werden, dann werden Wohnungen nicht modernisiert – deshalb sollen durch eine gute Rendite die Eigentümer / Vermieter motiviert werden, die Wohnungen zu modernisieren.
- Die Modernisierungsumlage soll dem Vermieter eine (hohe) Rendite garantieren, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie hoch Darlehenszinsen sind.
Die Umlage der Kosten mit einem immer gleichen Prozentsatz ist einfach und übersichtlich.
- Wollte man eine Erhöhung nur soweit gestatten, wie es der Wertverbesserung für den Mieter (z.B. der Einsparung an Energiekosten) entspricht, müsste dies aufwändig berechnet werden.
Eine Beschränkung des Zuschlags auf die Zeitdauer, bis der Vermieter durch die Mieterhöhung die Kosten wieder zurück erhalten hat, ist schwierig.
- Jeder modernisierte Gebäudebestandteil hat nur eine begrenzte Lebensdauer, dann muss er erneuert werden - Kosten die dann der Vermieter tragen muss. Daher ist die Umlage der Modernisierungskosten auf Dauer für die kommenden neuen Investitionen richtig.
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