​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Räumung der Wohnung - Mieter droht mit Selbsttötung - Folgen
Wird von einem Mieter, einer Mieterin angedroht, sich umzubringen, kann diese Drohung der Selbsttötung zur Aufschiebung der Räumung und zu weiteren Konsequenzen führen.
Zwangsräumung der Wohnung steht bevor - Gesundheitliche Schäden
Werden Menschen gezwungen, ihre Wohnung zu verlassen, z.B. wenn nach einem Räumungsurteil eine Zwangsräumung bevorsteht, kann das für sie sehr bedrohlich sein.
Insbesondere können durch den Verlust der angestammten Wohnung bestehende gesundheitliche und psychische Leiden, erst recht bei alten Menschen, stark verschlimmert werden.
- Es sollte dann versucht werden, frühzeitig gut begründete Untersuchungen durch Fachärzte herbeizuführen, die den Zustand genau darstellen und die Aussichten fachlich sorgfältig und überzeugend bewerten.
Grundsätzlich können solche Gefahren angeführt werden, um die Vollstreckung durch einen Antrag bei Gericht aufschieben zu lassen.
Räumungsaufforderung - Gefahr der Selbsttötung wegen Verlust der Wohnung
Im Extremfall kann auch die Gefahr bestehen, dass der Mieter, die Mieterin sich umbringen wird, wenn er / sie aus der Wohnung gesetzt wird. Es muss aber sehr sorgfältig geprüft werden, wie weit man eine solche Möglichkeit dem Gericht vorträgt. Es sollte nicht leichtfertig die Selbsttötung angedroht werden.
Mieter droht sich umzubringen - schwerwiegende Folgen, Konsequenzen möglich
Eine drohende Selbssttötung kann zwar dazu führen, dass die Vollstreckung, Räumung der Wohnung, aufgeschoben wird.
- Aber es kann auch die Folge sein, dass vom Gericht eine psychiatrische Behandlung verlangt wird.
- Im Falle einer nachgewiesenen Gefahr des Suizids, der Selbsttötung kann sogar passieren, dass eine Einweisung des Mieters / der Mieterin in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung angeordnet wird.
Diese schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen müssen sorgfältig abgewogen werden.
Wichtig ist, dass Sie frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Was genau zu tun ist, muss genau überlegt werden, und es braucht oft auch einige Zeit, notwendige Belege zusammenzutragen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: