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Wohngeld bekommen - Anrechnung von Vermögen und Ersparnissen

Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die kein hohes Einkommen haben. Und öfter taucht die Frage auf, ob bzw. wie Vermögen und Ersparnisse für einen Wohngeldbezug angerechnet werden. Die Prüfung, ob Anspruch auf Wohngeld besteht, lohnt sich oft.

Mindesteinkommen ist Voraussetzung für den Bezug von Wohngeld

Ein vorhandenes Mindesteinkommen ist grundsätzlich Voraussetzung, um überhaupt Wohngeld zu bekommen.  

Das Mindesteinkommen setzt sich zusammen aus dem Regelsatz nach § 21 SGB II (ggf. Mehrbedarf nach § 21 SGB II) + Warmmiete (also inkl. Heizkosten).

Im Rahmen des Wohngeldes gibt es keinen Heizkostenzuschuss.

Wohngeld bekommen - das Gesamteinkommen aller Familienmitglieder des Haushalts zählt

Für die Berechnung des Anspruchs wird das Gesamteinkommen aller Familienmitglieder herangezogen. 
Wohngeld beantragen - wer gehört zum Haushalt? 

Das Einkommen, die Kosten für die Wohnung (Miete) und die Anzahl der Familienmitglieder des Haushalts sind wesentlich für die Feststellung des Wohngeldanspruches. 

Zu den wohngeldrechtlichen Einnahmen zählen alle positiven Einkünfte:

  • steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen
  • einmalige und regelmäßige Einnahmen.
  • Das bedeutet, maßgebend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG), wie Lohn und Gehalt und Gewinne aus einer selbständigen Tätigkeit und es zählen auch steuerfreie Einnahmen

Davon abgezogen werden Freibeträge und Ausgaben. Weitere Einzelheiten:

Wohngeld für Mieter - Zuschuss für Miete, Wohnkosten bekommen 

  • Auf dieser Seite finden Sie auch einen Link zu dem
    ​​​​​​​Wohngeldrechner des Bundesministeriums des Innern
    zur Prüfung des Bezugs von Wohngeld.

Wohngeld bekommen, es ist Vermögen, es sind Ersparnisse vorhanden

Wohngeld kann man auch bekommen, wenn Vermögen vorhanden ist.
Zu berücksichtigen ist dabei der § 21 WoGG in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften: 
Verwaltungsvorschriften zum Wohngeldgesetz, Ziffer 21.37.

Vermögensgrenzen beim Wohngeld - wie hoch darf das Vermögen, die Ersparnisse sein?

Ergibt die Einzelfallprüfung, dass soviel Vermögen vorhanden ist, dass ein Antrag auf Wohngeld "missbräuchlich" erscheint, dann wird kein Wohngeld (mehr) gewährt.

Richtwerte:

  • Einzelperson Vermögen bis 60.000 €,
  • für jeden weiteren Haushaltsangehörigen kommen 30.000 € hinzu.

Wohngeld erhalten, Ersparnisse - Überschreitung von Vermögensgrenzen beim Wohngeld

Das sind nicht unbedingt feste Werte bei der Vermögensgrenze.

Die Verwaltungsgerichte haben teilweise auch bei deutlich höherem Vermögen einen Wohngeldanspruch bestätigt, aber auch abgelehnt, z.B.:

  • Bei größeren Vermögen wird nach den Umständen des Einzelfalles festgestellt, ob es zumutbar ist, die Mietbelastung aus dem Vermögen zu tragen.
    Wohngeld - Vermögen über der Freigrenze kann erlaubt sein
  • Bei einem Vermögen von 115.000 € besteht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kein Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld - Vermögen für das Alter, Erspartes für Notzeiten spielt meist keine Rolle

Haben Sie ein geringes Einkommen, und haben Sie für Notzeiten etwas gespart, dann spielt das für den Bezug von Wohngeld meist keine Rolle. 

Wohngeld soll helfen, dass Menschen eine angemessene Wohnung bezahlen können, es ist keine Nothilfe des Staates.

Deshalb sind die Freigrenzen, wie viel Vermögen jemand haben darf, vergleichsweise hoch, und es wird dabei auch berücksichtigt, wie viele Personen in dem Haushalt leben.


Redaktion


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