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Jobcenter - Zahlung der Mieterhöhung nach einer Modernisierung

Wird eine Wohnung modernisiert für die das Jobcenter die Miete zahlt, wird dann eine durch die Modernisierungsumlage erhöhte Miete vom Jobcenter weiterhin übernommen?

Bundessozialgericht - Zahlung der Mieterhöhung wegen Modernisierung durch Jobcenter

Das Bundessozialgericht hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Die Klägerin hatte in ihrem fensterlosen Bad ständig Schimmel. Sie vereinbarte deshalb mit ihrem Vermieter eine Modernisierung des Bades. Die Warmmiete stieg dadurch von 400,00 € auf rund 430,00 €. 

Jobcenter weigert sich, die Mieterhöhung nach einer Modernisierung zu zahlen

Das zuständige Jobcenter wollte die Mieterhöhung nicht zahlen. Es argumentierte, dass es sich um eine "wunschgemäße Modernisierung" des Hartz IV Empfängers gehandelt habe, die nicht erforderlich gewesen sei. 

  • Auf die Frage, ob die Modernisierung erforderlich war oder nicht, kam es aber nicht an.

Bundessozialgericht - Jobcenter hat Mieterhöhung nach einer Modernisierung zu übernehmen

  • Das Bundessozialgericht entschied, dass das Jobcenter die erhöhte Miete übernehmen muss. Dies gilt auch dann, wenn ein Leistungsempfänger selbst die Modernisierung gewünscht hat.

Das Gesetz enthalte nämlich keine Regelung, wonach die Miete eines Hartz IV Empfängers nicht steigen dürfe.

Hinweis


Ein wesentlicher Gesichtspunkt für dieses Urteil ist, dass auch nach der Modernisierung die monatlich zu zahlende Miete für die Wohnung nach den Bestimmungen der örtlichen (regionalen) "Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" in Ordnung war. 

Tipp


Wenn Sie gegenüber dem Jobcenter nachweisen, mit Bewerbungen, Absagen, Telefonlisten usw., dass Ihre intensive Wohnungssuche erfolglos war, dann muss das Jobcenter weiterhin die tatsächliche Miete zahlen.

  • Ein "Kostensenkungsverfahren" darf nicht in die Wohnungslosigkeit führen.
  • Für ein Widerspruch - und Klageverfahren sollten Sie sich umfassend bei Sozialberatungsstellen oder anwaltlich beraten lassen.
    Beratungsschein beantragen!



Redaktion


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