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Angefragter Suchbegriff: Gebrauchsentziehung

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung wesentlich gehindert ist, ist das ein Kündigungsgrund. Der Vermieter muss Ihnen die Wohnung zum Gebrauch zur Verfügung stellen - das ist ja der Zweck des Mietvertrages. Wenn Sie also als

Ist der Vermieter schuld daran, dass die Nutzung der Mietwohnung nicht mehr möglich ist, dann muss er seinen Mietern die Kosten einer Notunterkunft bezahlen. Vermieter muss dafür sorgen, dass Mietwohnung benutzbar ist Der Vermieter