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Corona - Gerichtliche Räumungsfrist für Wohnung ist zu verlängern

Gerichtliche Räumungsfristen bei Wohnraum müssen wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden.

Corona - Gerichtliche Räumungsfristen für Wohnraum sind zu verlängern

Das hat die für Berufungen in Mietsachen zuständige Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin mit Beschluss vom 26. März 2020 - Az. 67 S 16/20 - auf Antrag eines gekündigten und vom Amtsgericht Berlin-Mitte in erster Instanz zur Räumung verurteilten Mieters entschieden.

Räumungsurteil - Vom Amtsgericht gewährte Räumungsfrist für Wohnung zu kurz

Die vom Amtsgericht Mitte - Urteil vom 11. Dezember 2019, Az. 123 C 61/19 - gewährte Räumungsfrist bis zum 31.03.2020 sei nach dem Vortrag der Mietpartei nicht lang genug, um Ersatzwohnraum zu beschaffen, entschied das Landgericht.

Corona-Pandemie erschwert Wohnungssuche - Räumungsfrist mindestens bis zum 30. Juni 2020

  • Es komme hinzu, dass das öffentliche Leben im Land Berlin wegen der Corona-Pandemie weitgehend zum Erliegen gekommen sei. Die erfolgreiche Beschaffung von Ersatzwohnraum, die in Berlin wegen der Anspannung des Wohnungsmarktes ohnehin besonders erschwert ist, sei für einen zur Räumung verpflichteten Mieter derzeit überwiegend unwahrscheinlich, wenn nicht sogar ausgeschlossen.
  • Grundsätzlich seien daher Räumungsfristen zumindest bis zum 30.06.2020 zu erstrecken.
Hinweis

Zu welchem Zeitpunkt die Anmietung von Ersatzwohnraum bei hinreichendem Bemühen wieder erfolgreich sein werde, ist laut Landgericht ungewiss. Auf Antrag der Mietpartei könne das Gericht daher im Einzelfall auch eine längere Räumungsfrist gewähren - im entschiedenen Fall hatte der Beklagte lediglich eine Räumungsfrist bis zum 30.06.2020 beantragt, so dass das Landgericht darüber zunächst einmal nicht hinausging.

  • Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Mieter, die zur Räumung verurteilt worden sind, sollten daher rechtzeitig (spätestens zwei Wochen vor Ablauf der bisher angeordneten Räumungsfrist) eine angemessene Verlängerung - mindestens bis 30.6.2020 - beantragen.
    Wie die für Sie zuständigen Richter entscheiden, ist nicht sicher vorauszusagen.

Räumungsfrist - Verlängerung beantragen


Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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