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Meldepflicht für Studenten - Wohnsitz anmelden

Auch Studenten müssen sich bei der Meldebehörde am Studienort beim Einwohnermeldeamt mit Wohnsitz anmelden - es besteht die Meldepflicht. Bei der Anmeldung wird zwischen Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz unterschieden.

Als Student den Wohnsitz anmelden - Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?

Die Frage in diesem Zusammenhang: Ist der Studienort der Hauptwohnsitz, oder handelt es sich um einen sogenannten "Nebenwohnsitz", einen Zweitwohnsitz?

Als Erstwohnsitz oder Hauptwohnsitz gilt der Ort des Lebensmittelpunkts, der Ort, wo man sich niederlässt und die meiste Zeit verbringt.

Für die Abgrenzung eines Hauptwohnsitzes vom Zweitwohnsitz ist vor allem maßgeblich, wie viel Zeit im Jahr Sie an dem einen oder dem anderen Ort verbringen.

Faustregel: Leben Sie mehr als die Hälfte des Jahres am Studienort, dann gilt dieser Ort als der Hauptwohnsitz.

Als Student den Studienort mit Erstwohnsitz, Hauptwohnsitz anmelden

Egal ob der Studienwort Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz ist: Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss gemäß Meldegesetz innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in erfolgen. Es ist dabei gleichgültig, ob eine Wohnung bezogen wird, ein Zimmer in einem Studentenwohnheim, oder ein gemietetes Zimmer.

Wird die Frist zur Anmeldung versäumt, kann ein Ordnungsgeld (bis max. 500 Euro) drohen.

Nach § 23 des Meldegesetzes ist für die Anmeldung eine Bescheinigung des Vermieters über den Einzug vorzulegen. Bei einer gemieteten Wohnung muss der Eigentümer/Verwalter die Vermieterbescheinigung unterschreiben, bei einer Untermiete der Hauptmieter.

Ohne die Vorlage dieser Vermieterbescheinigung ist eine Anmeldung nicht möglich - auch ein Mietvertrag reicht für die Anmeldung nicht aus:
Vermieterbescheinigung - bei Einzug Meldebehörde vorlegen

Hinweis


Im Rahmen der Anmeldung eines neuen ersten Wohnsitzes erfolgt in der Regel die Abmeldung des früheren Erstwohnsitzes seitens der Meldebehörde automatisch.

Städte zahlen Studenten ein Begrüßungsgeld bei Anmeldung des ersten Wohnsitzes

Manche Städte zahlen Studenten ein Begrüßungsgeld oder geben Sachleistungen.

Eine schöne Übersicht über Begrüßungsgelder, Sachleistungen für Studenten bei Anmeldung des ersten Wohnsitzes am Studienort ist zu finden bei:
www.mystipendium.de/studienfinanzierung/begruessungsgeld

Ist ein Zweitwohnsitz für Studenten sinnvoll?

Wirtschaftlich kann es sinnvoll sein, einen Zweitwohnsitz zu begründen, z.B. wenn (auch) Arbeitseinkommen erzielt wird, und eine "doppelte Haushaltsführung" steuerlich geltend gemacht werden kann. Hierzu sollten Sie eine Steuerberatung in Anspruch nehmen, denn es bestehen zu erfüllende Voraussetzungen. Beachten Sie aber auch die Nachteile:

Auch Studenten müssen für einen zweiten Wohnsitz Zweitwohnungssteuer bezahlen

In vielen Städten besteht Wohnungsknappheit und es wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Die gilt dann auch für Studenten. Es muss für einen zweiten Wohnsitz dann Zweitwohnungssteuer bezahlt werden, gleichgültig ob ein niedriges oder ein höheres Einkommen zur Verfügung steht. Daher ist es, falls nicht aus steuerlichen Gründen sinnvoll oder gemäß Meldegesetz erforderlich, nicht sinnvoll einen Zweitwohnsitz anzumelden.



Redaktion


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