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Aufgaben der Wohnungsaufsicht - Zuständigkeit für Mietwohnungen 

Zahlreiche Bundesländer haben eine Behörde für die sogenannte Wohnungsaufsicht (umgangssprachlich auch Wohnungspolizei genannt) eingerichtet.

Wohnungsaufsichtsgesetze der Bundesländer regeln Anforderungen an Mietwohnungen

Durch besondere Gesetze können die Bundesländer festlegen, welche Anforderungen Mietwohnungen erfüllen müssen. Diese Gesetze heißen meist Wohnungsaufsichtsgesetz.

Während es bei der Bauaufsicht darum geht, dass ein Haus nicht einstürzt, und auch nicht vom Haus ausgehend die Allgemeinheit geschädigt wird (z.B. Passanten verletzt werden), geht es bei den Wohnungsaufsichtsgesetzen um Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse für die eine Wohnungsaufsichtsbehörde zuständig ist.

Wohnungsaufsichtsgesetz - Mindestanforderungen, Ausstattung für Wohnungen

Je nach der genauen Regelung im Landesgesetz kann das z.B. sein:

  • dass eine Wohnung eine Kochstelle, eine Heizung, Wasserzufuhr haben muss
  • eine Toilette vorhanden sein muss
  • Tageslicht und Luft in die Wohnung kommt
  • Böden, Decken und Wände nicht dauernd durchfeuchtet sind
  • ein Mindestmaß an Schallschutz und Wärmeschutz gegeben sein muss
  • Aufenthaltsräume eine festgelegte Mindesthöhe haben müssen
  • Aufenthaltsräume eine Mindestfläche haben müssen
Hinweis


Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrer Gemeinde solch ein Gesetz gilt, welche Regelungen dort vorgesehen sind, und wie die Behörde organisiert sind.

Wohnungsaufsicht kann gegen die Ãœberbelegung einer Wohnung vorgehen

  • Eine Wohnung darf nicht überbelegt sein. 
    Im Falle einer Überbelegung kann es auch passieren, dass die Behörde die (teilweise) Räumung verlangt.

Wohnungsaufsichtsbehörde - Maßnahmen

Es werden auch Behörden (Wohnungsaufsichtsamt, Wohnungsaufsichtsbehörde, Wohnungspolizei) eingerichtet, die gegen Zustände, die dem Gesetz nicht entsprechen, vorgehen sollen. 

Die Behörden können gegenüber dem Eigentümer verlangen, dass er die Wohnungen dem Gesetz entsprechend verändert, und können auch Bußgelder verhängen.

Wohnungsaufsicht kann die Wohnung für unbewohnbar erklären

  • Wenn die Zustände sehr schlimm sind, kann es auch dazu kommen, dass die Behörde die Wohnung für unbewohnbar erklärt.



Redaktion


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