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Überbelegung der Mietwohnung - zu viele Mitbewohner
Sie dürfen – unter den jeweils zu beachtenden Voraussetzungen – andere Personen in Ihrer Wohnung aufnehmen:
Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung?
Überbelegung der Mietwohnung durch Aufnahme von Angehörigen
Eine Wohnung kann auch dadurch überbelegt werden, dass der Mieter Angehörige aufnimmt, wie den Lebenspartner oder auch Kinder.
​​​​​​​Kinder führen zur Überbelegung einer Wohnung - Kündigung
Weitere Hinweise:
Besucher: Besucher, Gäste in der Mietwohnung, ist das immer erlaubt?
Untermieter: Untermieterlaubnis - Erlaubnis zur Untervermietung
Familienmitglieder: Familienmitglieder – Erlaubnis für das Einziehen erforderlich?
Lebensgefährten: Lebensgefährte, Freundin, Freund soll in die Mietwohnung einziehen
Pflegepersonen: Pflegeperson – Erlaubnis für Aufnahme in Wohnung notwendig?
Was gilt als Überbelegung der Mietwohnung?
Ihr Recht zur Aufnahme von anderen Personen findet ausnahmslos seine Grenze an der Überbelegung der Mietwohnung.
Die Überbelegung der Wohnung durch zu viele Personen, Mitbewohner, muss ein Vermieter in keinem Fall dulden, also auch nicht bei der Aufnahme eines nächsten Familienangehörigen.
- Faustformel: Ein Zimmer pro Person oder 10 qm Wohnraum für Familienangehörige.
Für jede Person müssen 6 — 9 Quadratmeter in der Wohnung zur Verfügung stehen.
- Regelungen ergeben sich auch aus den Wohnungsaufsichtsgesetzen der Länder.
In Berlin sind z.B. Mindestwohnflächen im Wohnungsaufsichtsgesetz genannt:
9 qm für Erwachsene und 6 qm für Kinder unter 6 Jahren.
Diese Größen sind nicht bindend, werden aber, wenn es wegen einer möglichen Überbelegung zum Streit kommen sollte, in die Entscheidung des Gerichts einbezogen.
Insbesondere, wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Überbelegung erhalten, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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