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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Familienmitglied – Aufnahme, Einzug in Mietwohnung - Erlaubnis
Nahe Familienangehörige dürfen Mieter auch ohne Erlaubnis des Vermieters in ihre Wohnung aufnehmen, einziehen lassen.
Einzug eines nahen Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung
Für sehr enge Familienangehörige ist häufig keine Erlaubnis des Vermieters wegen eines Einzugs zum Mieter in dessen Wohnung erforderlich.
- Mieter benötigen daher keine Erlaubnis für Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), für Kinder (Sohn, Tochter,
einschließlich Adoptivkinder und Stiefkinder). Weitere Hinweise:
Familienmitglieder im Mietrecht - wer darf in die Wohnung einziehen?Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen, für wen Genehmigung?
Was gilt im Falle von Eltern:
Mieter möchte Vater, Mutter in seine Mietwohnung aufnehmen
Sie müssen dem Vermieter aber die Aufnahme eines nahen Familienangehörigen mitteilen, wenn dieser auf Dauer in der Wohnung wohnt.
Nicht nahe Familienangehörige - Erlaubnis des Vermieters zum Einzug kann notwendig sein
Bei Familienmitgliedern im weiteren Sinne ist die Rechtsprechung uneinheitlich:
- Brüder und Schwestern, sowie entferntere Verwandte wie Neffe und Nichte, Tante und Onkel werden vertragsrechtlich behandelt wie völlig fremde Personen. Hier ist also in jedem Falle eine vorherige Erlaubnis einzuholen;
- Was gilt bei Verlobten und Lebensgefährten, Freund, Freundin?
Für den Einzug von Großeltern wird teilweise verlangt, dass die Erlaubnis zuvor vom Vermieter eingeholt wird.
- Einzug von Schwiegerleuten (Schwager, Schwägerin, Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn, Schwiegertochter) - hier sollte zuvor immer die Erlaubnis eingeholt werden:
Schwiegerleute - Schwager, Schwägerin als Mitbewohner erlaubt?
Volljähriges Kind soll wieder zu den Eltern in die Mietwohnung ziehen
Bei volljährigen Kindern, die schon einen eigenen Hausstand haben oder hatten, wird teilweise verlangt, dass eine vorherige Erlaubnis des Vermieters eingeholt wird. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich.
Sohn, Tochter zieht zu Eltern in Wohnung - Kind kein Untermieter
Einziehen Sohn - Einzug Elternwohnung, vorübergehend, auf Dauer
Enkel soll in die Wohnung des Mieters ziehen
- Ob Enkel zum Kreis der engen Famileinangehörigen zählt, für die keine Erlaubnis erforderlich ist, wird nicht einheitlich gesehen. Unzweifelhaft ist dies aber der Fall, wenn Großeltern das Sorgerecht haben, dann sind es enge Angehörige.
Das Recht, Familienangehörige in die Wohnung einziehen zu lassen, besteht nicht immer
- bei einer Ãœberbelegung der Wohnung (Sonderfall Ãœberbelegung)
- wenn Sie nicht mehr in der Wohnung wohnen und dem Angehörigen die gesamte Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen:
Eltern ziehen aus, Kind bleibt in Wohnung - unerlaubte Untervermietung?
- bei erheblichen Störungen durch den Angehörigen.
In diesen Fällen besteht für Mieter die Gefahr der Kündigung durch Ihren Vermieter.
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