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BGH - Lebenslanges Wohnrecht für Mieter im Kaufvertrag ist gültig

Ist in einem Kaufvertrag über eine Immobilie zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, dass die Mieter ein lebenslanges Wohnrecht haben, dann kann sich jeder Mieter auf dieses Recht berufen - eine Kündigung durch den Käufer, Vermieter ist dann nicht möglich.

Kündigungsschutz - lebenslanges Wohnrecht im Kaufvertrag für Mieter

Viele Wohnungen, die im Eigentum der Gemeinden, eines Bundeslandes oder des Bundes standen, sind verkauft worden, z.B. Bergmannswohnungen, Eisenbahnerwohnungen usw. Das wurde schon vorher stark kritisiert, vor allem weil die "mitverkauften" Mieter um ihre Existenzgrundlage fürchteten.

  • In vielen Kaufverträgen wurde dann vereinbart, dass Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen sind, oder die bereits vorhandenen Mieter ein lebenslanges Wohnrecht haben.

Wohnrecht im Vertrag oder im Grundbuch

Kann der Mieter sich auf den Kaufvertrag, das lebenslange Wohnrecht berufen?

In einem solchen Kaufvertrag standen Kündigungsschutzregelungen. Eine etwa siebzigjährige Mieterin erhielt eine Kündigung und berief sich darauf, sie habe nach dem Kaufvertrag ein lebenslanges Wohnrecht. Der Vermieter meinte, sie könne sich darauf nicht berufen, im Mietvertrag stehe dazu nichts.

Bundesgerichtshof: Vertrag zugunsten Dritter, lebenslanges Wohnrecht gilt

Ebenso wie zuvor das Amtsgericht und das Landgericht entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.11.2018 (Az. VIII ZR 109/18), dass sich die Mieterin auf die Kündigungsschutzregelung im Kaufvertrag selbst berufen kann, es blieb dabei, dass die Räumungsklage abgewiesen wurde.

  • Der Kaufvertrag sei insoweit ein Vertrag zugunsten Dritter.
  • Deshalb könnten sich die Mieter selbst auf den dort vereinbarten Schutz berufen.
  • Es komme nicht darauf an, ob es sich bei der Schutzklausel um Allgemeine Geschäftsbedingungen handle, denn die Regelungen seien in jedem Falle angemessen und wirksam.

Redaktion


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