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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Bei Stalking durch Nachbarn können Mieter Schadenersatz erhalten
Werden Mieter durch Nachbarn intensiv belästigt - man spricht von Stalking - dann können Stalker zur Zahlung von hohem Schadenersatz an die Betroffenen verpflichtet sein.
Stalking - intensive Beeinträchtigung von Mietern aus der Nachbarschaft
Stalker greifen in die Privatsphäre der angegriffenen Person ein, belästigen sie z.B. häufig und über längere Zeit in ihrer Wohnung auf der Terrasse, auf dem Balkon, im Garten, auf der Straße.
Wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bezeichnet man als Stalking. Das ist verboten, allgemeine Strafrechtsnormen wie Nötigung, Bedrohung, Üble Nachrede können verletzt sein.
- Seit 2007 gibt es auch eine besondere Strafrechtsnorm, die Nachstellung, § 238 StGB.
Stalking - Belästigung aus der Nachbarschaft
Ein Familie zog in ein Eigenheim ein und wurde von einem benachbarten Bewohner intensivst belästigt. Die Belästigung erfolgte u.a. durch: Beobachtung vom eigenen Fenster, nächtliche Klopfgeräusche an der Hauswand der Familie bis hin zu wiederholten derben Beleidigungen und schließlich zwei konkreten Todesdrohungen.
Die Familie zog aus, zunächst in eine Mietwohnung, später in ein anderes Eigenheim.
Stalking-Opfer verlangen Schadenersatz - Stalker wird zu Schadenersatz verurteilt
Die Stalking-Opfer verlangten von dem Stalker Schadenersatz. Das Landgericht wies ihre Klage ab, aber vor dem Oberlandesgericht hatten sie Erfolg.
Das OLG Karlsruhe verurteilte am 5.11.2021 (Az. 10 U 6/20 ) den Stalker zur Erstattung der Umzugskosten sowie der Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb des neuen Eigenheimes, insgesamt zur Zahlung eines Betrags von über 44.000 Euro.
Stalking durch Nachbarn im selben Haus - muss der Vermieter handeln?
Stalking kommt auch zwischen Nachbarn im selben Haus vor.
Stalking - Belästigung durch Nachbarn, andere Mieter
In solchen Fällen kann auch der Vermieter verpflichtet sein, gegen den Störer vorzugehen. Voraussetzung ist allerdings immer, dass das stalking-Verhalten nachgewiesen ist. Dabei sind Video-Aufnahmen und Fotos nur eingeschränkt zulässig. Am besten ist es, Zeugen zu haben, die das Geschehen beobachten und bestätigen.
Wenn Sie von Stalking betroffen sind, lassen Sie sich frühzeitig fachkundig beraten, z.B. durch die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen
Redaktion
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