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Ratgeber Untervermietung
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​​​Stalking - Belästigung durch Nachbarn, andere Mieter
Stalking kann vorliegen, wenn Mieter z.B. im Treppenhaus, auf dem Hof, im Garten bzw. im Bereich ihrer Mietwohnung verfolgt werden, bewusste Belästigungen erfolgen.
Belästigungen im Mietshaus - wann handelt es sich um Stalking?
Bei Stalking-Handlungen handelt es sich um immer wieder vorkommende Belästigungen durch die gleiche Person oder Personen, durch Mitbewohner eines Hauses.
Es ist nicht so einfach, festzustellen, ob der Nachbar nur zufällig, weil eben sein Balkon oder Fenster auch in diese Richtung geht, immer wieder mal auf Ihren Balkon schaut, wenn Sie sich dort sonnen, oder ob solche Vorfälle, solche wiederkehrenden Handlungen bewusst geschehen, wenn ein Nachbar immer wieder und länger herüberstarrt.
Der Vermieter soll das Stalking unterbinden - Vermieter informieren
Ein mietrechtliches Thema ist Stalking nur dann, wenn die Person, die Ihnen nachstellt, Sie belästigt Mieter / Mieterin in demselben Mietshaus, der Wohnanlage ist.Gegen bewusste Belästigung(en) muss der Vermieter vorgehen - wenn dem anderen Mieter solche Übergriffe konkret vorgehalten und im Streitfall auch zu beweisen sind.
Stalker greifen in die Privatsphäre ein, belästigen z.B. auf der Terrasse, auf dem Balkon, im Garten, auf der Straße und das über längere Zeit und häufig.
- Bei Belästigungen sollten Sie genau aufschreiben, was und wann etwas geschehen ist.
- Prüfen Sie ob diese Übergriffe zu beweisen sind, Sie Zeugen haben.
Stalking durch Nachbarn, andere Mieter
Bewusste, absichtliche Belästigungen durch andere Mieter sind ein Übergriff und durch ein solches Handeln wird der Hausfrieden im Mietshaus gestört:
Hausfriedensstörung durch Nachbarn
Wenn durch Fenster hereingesehen wird, kann es helfen, eine Spiegelfolie aufzukleben, die nur den Blick hinaus erlaubt, nicht den Blick hinein.
Bei einer Terrasse kann ein mobiles Sonnensegel gegen unerwünschtes Beobachten helfen.
Fernglas, Fotos, Filmaufnahmen durch Nachbarn im Mietshaus
Ein verbotener Übergriff ist es grundsätzlich, wenn Ihr Nachbar / Ihre Nachbarin ein Fernglas benutzt, Fotos oder Filmaufnahmen von Ihnen, Ihrer Familie macht.
Muss der Nachbar erst auf eine Mauer oder eine Leiter klettern um Sie zu beobachten, so ist damit gut nachweisbar, dass dies eben keine zufälligen Blicke sind, sondern absichtliche Handlungen.
Den Nachbarn ansprechen, Belästigung, Stalking beenden
Manchmal hilft es, wenn Sie - am besten in Gegenwart eines Zeugen -
- den Nachbarn klar aber freundlich, ohne beleidigend zu werden, ansprechen und auffordern, sein störendes Verhalten einzustellen.
Es kann sein, dass der betreffenden Person das Problem gar nicht bewusst ist. Eine direkte Ansprache in Gegenwart eines anderen Nachbarn (Zeugen) kann dazu führen, dass sich das Problem erledigt, weil es eine durchaus recht peinliche Situation ist.
Bewusste Nachstellung - Belästigung durch Stalker - Beratung für Betroffene
Nehmen Sie eine Stalking-Beratung in Anspruch. Hier wird Ihnen mit Rat geholfen, wie Sie sich gegen Belästigungen, Stalker wehren können.
In Berlin z.B.​​​​​​​
- Tipps und Informationen der Polizei:
www.polizei-beratung.de/stalking
Wenn Sie die Übergriffe gut belegen können, wenden Sie sich an den Vermieter und fordern Sie ihn auf, dass er sich bemüht, dieses Verhalten des Nachbarn zu unterbinden.
Stalking - Störungen von Nachbarn, Stalker beweisen
Man kann leicht auf die Idee kommen, den stalkenden Nachbarn bei seinem Verhalten zu fotografieren oder zu filmen.
Achtung:
Dadurch können Sie sich selbst strafbar machen, Persönlichkeitsrechte und auch den Datenschutz verletzen.
Fotos als Beweis vor Gericht
- Am ehesten ist der Nachweis von Störungen bzw. Stalking durch Zeugen möglich.
Stalking durch Personen, die nicht Mieter, Nachbarn im gleichen Haus sind
Ist der Stalker nicht Mieter bei demselben Vermieter, dann kann der Vermieter dagegen rechtlich nichts unternehmen.
Rechtliche Schritte gegen Stalker
Stalking ist auch durch das Strafrecht verboten. Der § 238 StGB befasst sich mit dem Straftatbestand der Nachstellung (Stalking) - das ständige Belästigen einer anderen Person steht unter Strafe.
Sie können daher auch eine Strafanzeige erstatten. Aber Polizei und Staatsanwaltschaft können nur eingreifen, wenn Beweise vorliegen.
Belästigung, Beleidigung - Stalking und Mobbing kommt oft zusammen vor
Es ist nicht einfach die Grenze zwischen Stalking und Mobbing zu ziehen:
Mobbing im Mietshaus - Problem für Mieter und Nachbarschaft
Mit Hilfe eines Anwalts gegen Stalker vorgehen
Damit Belästigungen aufhören: Den bestehenden Unterlassungsanspruch gegen Stalker kann man im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage gerichtlich durchsetzen.
Hierzu sollten Sie sich rechtlich beraten lassen - sie sollten Zeugen haben.
Kommt es zu einer Klage: Den Kostenvorschuss muss der Kläger entrichten.
Die entstehenden Kosten des Rechtsstreits, und zwar auch die der Gegenseite, hat derjenige zu tragen, der den Prozess verliert.
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Redaktion
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