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Datenschutz - Namen der Mieter auf Klingelschildern entfernen?

Können Mieter aus Gründen des Datenschutzes durchsetzen, dass ihr Name nicht am öffentlich zugänglichen Klingelschild / Klingelbrett des Hauses bzw. der Wohnungen steht?

In Wien werden die Namen auf Klingelschildern durch Nummern ersetzt

Große Aufregung ist entstanden durch die Beschwerde eines Mieters in Wien, der nicht wünschte, dass sein Name außen am Mietshaus am Klingelschild steht. Der zuständige Datenschutzbeauftragte sah das als kritisch an, und die Kommunale Wohnungsverwaltung in Wien entschied, dass dort 220.000 Klingelschilder entfernt und durch Nummern ersetzt werden.

Klingelschild am Haus vom Vermieter angebracht

Viele Mieter können nicht selbst entscheiden, was an ihrem Klingelschild steht:

  • Bei Mehrfamilienhäusern und insbesondere großen Wohnanlagen werden die Klingelschilder vom Vermieter zur Verfügung gestellt und angebracht. Mieter*innen können da technisch gar nicht eingreifen.

Die meisten wollen das auch gar nicht, sie sind froh, dass sie sich darum nicht kümmern müssen.

Klingelanlage - Vorname und Name sind persönliche Daten

Selbstverständlich handelt es sich bei Vorname und Name eines Menschen um persönliche Daten. Und diese dürfen eigentlich nur mit Einwilligung des Menschen "veröffentlicht" werden. Aber besteht nicht normalerweise ein Interesse der Mieter, dass sie auch gefunden werden können, besteht nicht auch ein berechtigtes Interesse des Vermieters und der Nachbarn, die Klingelschilder mit Namen zu versehen?

Datenschutzbeauftragte sehen keine Pflicht zur Abnahme aller Klingelschilder

Bisher scheinen die Datenschutzbeauftragten der Länder keine Pflicht des Vermieters zu sehen, allgemein die Namensnennung auf dem Klingelschild zu unterlassen.

  • Allerdings kann möglicherweise der einzelne Mieter, die einzelne Mieterin verlangen, dass das eigene Klingelschild anonymisiert wird.

Fragwürdig bleibt, ob das für die Mieter selbst sinnvoll ist, oder in Notfällen sogar zu besonderen Gefahren für die Bewohner führen kann.

Tipp


In Beratungen der Polizei zum Diebstahlschutz wird empfohlen, dass am Klingelschild nur der Nachname steht und auch keine Titel wie Dr., Ing. usw.

  • Ãœber Vornamen können Diebe  / Trickbetrüger auf das Alter der Bewohner schließen, über Titel erschließt sich, dass es sich womöglich um vermögende Bewohner handelt.



Redaktion


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