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Drogen in der Mietwohnung, Drogenhandel - Kündigung Mietvertrag

Betreiben Mieter in der Wohnung einen Drogenhandel, oder besteht ein konkreter Verdacht, so kann die Kündigung des Mietvertrags rechtmäßig sein.

Vermieter will Räumung der Wohnung wegen Drogenfund, Verdacht auf Handel mit Drogen

Der Vermieter klagte auf Räumung der Wohnung.

Dem Räumungsstreit vorausgegangen war, dass die Polizei wiederholt größere Mengen Drogen in der Wohnung gefunden hatte, polizeiliche Ermittlungsverfahren waren eingeleitet. 

Gericht bestätigt fristlose Kündigung des Mieters wegen Drogehandels in der Wohnung

Das Amtsgericht Frankfurt urteilte in zwei Verfahren (Az. 33 C 2815/18 (51) am 06.02.2019 und Az. 33 C 2802/18 (50) am 08.02.2019), dass eine fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich ist, wenn es offensichtlich erscheint, dass Mieter mit Drogen in ihrer Mietwohnung handeln - ein konkreter Verdacht auf Drogenhandel ist ausreichend - den Vermieter kann dies zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigen.

Drogenfund in der Wohnung des Mieters führt zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags

Das Gericht urteilte, das "strafrechtlich relevante Verhaltensweisen", die eine "Außenwirkung" hätten, Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags berechtigen, da die Nutzung der Wohnung für einen Drogenhandel vertragswidrig sei, dem Vermieter ein solches vertragsverletzendes Verhalten nicht zugemutet werden könne.

Hinweis


Grundsätzlich kommt es in solchen Fällen immer auf den Einzelfall an.

  • Kommt durch einen größeren Drogenfund der Verdacht für einen Drogenhandel auf, so kann bereits dies für eine Kündigung des Mietvertrags ausreichend sein - Rauschgiftmengen, die über den Eigenbedarf hinausgehen, sind nach Meinung des Gerichts ein wichtiges Indiz für einen Drogenhandel.
  • Es kommt dann auch nicht darauf an, ob der Mieter selbst oder Mitbewohner des Mieters für den Handel verantwortlich sind, da in solchen Fällen der Mieter für das Verhalten seiner Mitbewohner haftet, ein solches Verhalten abstellen bzw. verhindern muss. 

Marihuana - Anbau von Cannabis in der Mietwohnung

Auch ein Marihuana-Anbau kann zur Kündigung des Mietvertrags führen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob ein Untermieter den Anbau zu verantworten hat, der Hauptmietvertrag kann deswegen gekündigt werden.  (AG Hamburg-Altona, Az. 316 C 275/11).

Bundesgerichtshof zu Aufbewahrung von Drogen in der Mietwohnung 

Der Bundesgerichtshof (Az VIII ZR 49/16) hat 2016 festgestellt, dass das Aufbewahren von Drogen in der Mietwohnung die übliche Nutzung einer Mietwohnung Ã¼berschreitet und eine Pflichtverletzung des Mieters sei.

  • Zitat: "Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs und verstößt gegen seine mietvertragliche Obhutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt".

Redaktion


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