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Eigenbedarfskündigung des Vermieters - Anforderung an Begründung

Spricht der Vermieter, Eigentümer einer Wohnung eine Eigenbedarfskündigung aus und kommt es deswegen zum Prozess, dann muss das Gericht den Widerspruch, die Begründung des Mieters gegen die Kündigung genau prüfen, darf nicht aus "Plausibilitätsgründen" Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilen.

Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung - Vermieter muss überzeugend begründen

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht hatte der Mieter der Begründung des Vermieters zum angeblichen Eigenbedarf widersprochen.
Das Amtsgericht meinte, der Mieter habe die Begründung des Eigenbedarfs des Vermieters durch seinen Widerspruch nicht erschüttern können - für die Wirksamkeit der Kündigung genüge dann die bloße Plausibilität, also die Nachvollziehbarkeit der Gründe für die Eigenbedarfskündigung des Vermieters.  

Kündigung wegen Eigenbedarf -  Vermieter muss den Eigenbedarf beweisen

Der Mieter ging in Berufung, und das Landgericht Berlin entschied, dass die Ansicht des Amtsgerichts falsch sei: 

  • Der Mieter könne meist gar nicht mehr tun, als die Behauptungen des Vermieters zum Vorliegen des Eigenbedarfs zu bestreiten. Das Bestreiten sei daher ausreichend. 
  • Der Vermieter müsse den vollen Beweis für den von ihm behaupteten Eigenbedarf erbringen.
  • Das Gericht sei daher verpflichtet, Beweis zu erheben zu dem vom Vermieter behaupteten Eigenbedarf - und ebenso zu einem etwaigem Vorbringen von Gründen des Mieters, der den Eigenbedarf des Vermieters anzweifelt. 

Für Gerichte besteht die Anforderung an eine genaue Prüfung der Eigenbedarfskündigung

Ein Gericht kann bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht einfach die Begründung des Vermieters ohne genaue Prüfung als ausreichend für den Eigenbedarf ansehen und Mieter zur Räumung verurteilen, so das Landgericht Berlin mit Urteil vom 25.01.2018 zu Az. 67 S 272/17

Gerichtliche Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

Das Gericht müsse am Ende seiner Prüfung von der Richtigkeit der vom Vermieter vorgebrachten Gründe für das Vorliegen eines Eigenbedarfs soweit überzeugt sein, dass Zweifel ausgeschlossen sind. 

  • Wenn dies nicht der Fall ist, dann muss die Räumungsklage abgewiesen werden, so das Landgericht.
Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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