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Fristlose Kündigung durch Mieter nach Kündigung durch Vermieter 

Hat der Vermieter mehrfach Kündigungen ausgesprochen, dann kann eine daraufhin vom Mieter selbst ausgesprochene fristlose Kündigung Erfolg haben.

Vermieter kündigt mehrfach die Wohnung - Mieter kündigt daraufhin fristlos

Für eine fristlose Kündigung müssen Mieter einen besonderen schwerwiegenden Grund haben, und Mieter dürfen grundsätzlich mit einer fristlosen Kündigung nicht zu lange warten. Eine zweimalige unberechtigte fristlose Kündigung der Wohnung durch den Vermieter kann ein solcher Grund sein.

Fristlose Kündigung durch Mieter - Vermieter hatte unberechtigt Kündigungen ausgesprochen

Das Landgericht Stuttgart prüfte einen Fall, in dem der Vermieter zweimal versucht hatte, den Mietvertrag aus sehr fragwürdigen Gründen fristlos zu kündigen.

Beide Kündigungen wurden vom Amtsgericht für unwirksam erklärt.

Die Mieterin suchte zwischenzeitlich eine andere Wohnung, und als sie eine gefunden hatte, kündigte sie selbst den Mietvertrag fristlos und gab die Wohnung zurück.

Der Vermieter wollte die Kündigung nicht akzeptieren, verlangte Weiterzahlung der Miete.

Das Amtsgericht verurteite die Mieterin zunächst zur Zahlung der Miete, weil die Mieterin sich mit ihrer Kündigung zu lange Zeit gelassen habe. 

Urteil: Vermieter muss fristlose Kündigung des Mieters akzeptieren

Das Landgericht Stuttgart entschied am 19.12.2018 (Az. 4 S 233/18), es sei Rechtsmissbrauch, wenn der Vermieter nun versuche, die Mieterin am Vertrag festzuhalten. Er habe durch sein vorangegangenes Verhalten gezeigt, dass ihm an einem sofortigen Freiwerden der Wohnung gelegen ist, und könne deshalb „einen Anspruch auf Zahlung von Mieten nach Rückgabe der Wohnung nicht mehr geltend machen“. 

Hinweis


Es kommt bei einer fristlosen Kündigung immer genau auf die Umstände des Einzelfalles an,
erst recht bei der Fage, ob ein Verhalten des Vermieters rechtsmissbräuchlich ist. Ein anderes Gericht hätte womöglich auch den gleichen Sachverhalt anders entschieden.

  • Nehmen Sie frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch.



    Redaktion


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