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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Gemieteter Stellplatz in der Tiefgarage ist kein Lagerplatz für Sachen
Ein offener Fahrzeug-Einstellplatz in der Tiefgarage darf nur für das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern nebst Zubehör benutzt werden. Mieter dürfen einen Autoabstellplatz nicht als Lagerplatz für andere Sachen nutzen.
Auf die Brennbarkeit gelagerter Gegenstände auf einem Autoabstellplatz kommt es nicht an
Der Mieter hatte den gemieteten Stellplatz als Lagerplatz für seine Getränkekisten nutzen wollen und ging davon aus, dass dies möglich ist, weil die gelagerten Mineralwasserflaschen nicht brennbar seien.
​​​​​​​KFZ-Stellplatz als Lagerplatz für Dinge und Gegenstände nutzen ist nicht erlaubt
Das Gericht, Az. 37 C 5953/15 urteilte, dass die Lagerung der Getränkekisten vertragswidrig sei. Im Mietvertrag sei zwar keine eindeutige Regelung zur Nutzung des Stellplatzes getroffen, aber es handele sich um einen Einstellplatz in einer Tiefgarage und deshalb sei davon auszugehen, dass es sich um einen Einstellplatz für Autos handele.
Es komme nicht darauf an, ob Dinge brennbar seien oder nicht, so das Gericht. Der Vermieter hat daher das Recht, aus feuerpolizeilichen Gründen gegen jede Lagerung vorzugehen.​​​​​​​
Lagerung von Sachen auf einem Stellplatz - Gefahr einer Nachahmung durch andere Mieter
- Es könne auch leicht sein, dass sich andere Mieter durch die Lagerung der Kisten ebenfalls dazu verleiten lassen, Gegenstände auf ihrem Stellplatz zu lagern - dadurch würde die Brandgefahr erhöht.
Der Mieter wurde zur Unterlassung verurteilt.
Wird ein Abstellplatz für Autos als Lagerplatz genutzt, dann ist dies eine Zweckentfremdung
Einen Stellplatz, egal ob in einer Tiefgarage oder auf dem Grundstück, anders als für das Abstellen des Autos zu nutzen, ist in der Regel nicht möglich.
- Es handelt sich regelmäßig um eine Zweckentfremdung, die der Vermieter verbieten kann.
- Allenfalls kann der Platz nur kurzfristig zweckentfremdet werden, z.B. für Sachen, die innerhalb ganz kurzer Zeit vom Mieter wieder entfernt werden.
Redaktion
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