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Grundsteuer verfassungswidrig - Situation für Mieter unklar
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 entschieden, dass die Grundsteuer in der derzeitigen Form verfassungswidrig ist.
Bundesverfassungsgericht erklärt Grundsteuer für verfassungswidrig
Das BVerfG hat die Grundsteuer in ihrer derzeitgen Form für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer wird bisher aufgrund sehr alter Daten berechnet, in den westlichen Bundesländern sind das sogenannte Einheitswerte von 1964, in den neuen Ländern Werte von 1935. Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung seit vielen Jahren versäumt. Spätestens nach der mündlichen Verhandlung im Januar 2018 war klar, dass das Bundesverfassungsgericht dies nicht mehr akzeptiert.
Übergangsfrist für Neuregelung der Grundsteuer bis 2019
Das Bundesverfassungsgericht hat nun dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt: Bis Ende 2019 muss eine neue Regelung in Kraft gesetzt sein. Wenn das geschieht, darf die alte Regelung noch fünf Jahre angewendet werden, längstens bis zum 31.12.2024. Noch ist das Urteil nicht mit seiner vollständigen Begründung veröffentlicht - man weiß also nicht, ob sich daraus nähere Anhaltspunkte ergeben, wie eine Neuregelung aussehen muss.
Grundsteuer als Betriebskosten - wird sich daran für Mieter in Zukunft etwas ändern?
Bisher wird die Grundsteuer meist über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt.
Das wurde viel kritisiert, weil die Steuer ja mit der Benutzung durch die Mieter überhaupt nichts zu tun hat. Die Neuregelung würde auch eine Gelegenheit bieten, diese Absurdität zu beenden, aber es ist fraglich, ob der Gesetzgeber diesen Mut aufbringen wird.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Redaktion
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