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Mülltonnen - muss der Vermieter für größere Behälter sorgen?

Im Rahmen einer einmaligen Sonderaktion für registrierte Nutzer konnten Fragen an die Redaktion gestellt werden. Hier veröffentlichen wir einzelne Fragen und Antworten, die ein breiteres Interesse finden. 

Frage an die Redaktion:

Aufstellen größerer Abfall-Papier- und Verbundstofftonnen: Darf der Vermieter sich weigern? 


Sehr geehrter Fragesteller,

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, ausreichende Abfallbehälter, Mülltonnen zu stellen

  • Aus dem Mietrecht und aus dem Mietvertrag ergibt sich aber in aller Regel keine Verpflichtung des Vermieters zur Aufstellung getrennter Müllbehälter für eine Mülltrennung des Hausmülls. 

Möglicherweise gibt es für Ihre Gemeinde eine kommunale Satzung, die entsprechende Vorschriften enthält.
Falls Sie nach Ihrem Mietvertrag die Betriebskosten für die Müllentsorgung tragen müssen, gilt der
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

Wenn eine nicht ausreichende Mülltrennung zu Mehrkosten führt, kann das ein Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz sein, ebenso wenn kleinere Behälter im Ergebnis teurer sind als größere. 

Das müssten Sie aber im Streitfall durch detaillierte Kostengegenüberstellung belegen. Die Gerichte tun sich mit der Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes meist schwer.

Freundliche Grüße
RA Dr. Rainer Tietzsch


  • Diese Antwort kann nur eine allgemeine Information auf die Frage bieten. Für einen konkreten Rechtsrat sollte ein Rechtsberater aufgesucht werden, damit die Einzelheiten geprüft werden können.


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