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JobCenter zahlt Miete für Wohnung an falschen Empfänger - Kündigung

Zahlt das JobCenter die Miete für den Mieter an jemanden, der nicht Vermieter ist, dann kann daraus für den Mieter die Kündigung der Wohnung folgen.

Direktzahlung der monatlichen Miete für die Wohnung durch das JobCenter

Oft zahlt das JobCenter die Miete direkt an den Vermieter.

Grundsätzlich ist klar: Die Miete muss an den richtigen Vermieter gezahlt werden. Erhält der das Geld nicht, dann kann er bei zwei Monatsmieten Mietrückstand fristlos kündigen, bei mehr als einer Monatsmiete Rückstand kann er fristgemäß kündigen.

  • Wenn dabei ein Fehler vorkommt, hat aber der Mieter die Folgen zu tragen. Das bekam ein Mieter in Berlin zu spüren.

Mietzahlung durch JobCenter - Ãœberweisung an den falschen Empfänger

Das Grundstück, zu dem die Wohnung des Mieters gehörte, war von einem Zwangsverwalter übernommen worden, seit Beginn der Zwangsverwaltung zahlte das JobCenter die Miete an den Zwangsverwalter. Später wurde das Grundstück zwangsversteigert, der Mieter teilte dem JobCenter mit, dass die Miete nun an den neuen Eigentümer überwiesen werden muss. 

Das JobCenter zahlte weiter an den Zwangsverwalter, und dieser leitete das Geld für die Miete erst viel später an den neuen Eigentümer weiter, nämlich erst dann als dieser schon als zwei Monatsmieten Rückstand bestanden, dem Mieter fristlos gekündigt hatte.

Urteil - Kündigung des Mietvertrags durch Fehler bei Mietzahlungen des JobCenters möglich

Das Landgericht Berlin entschied in einem Urteil vom 24.11.2017 (Az. 63 S 66/17), die fristlose Kündigung sei berechtigt. Es komme nicht darauf an, dass dem Mieter kein Verschulden vorzuwerfen ist. Leider ist auch der Bundesgerichtshof dieser Ansicht.

  • Das Ergebnis ist etwas absurd, weil der Mieter ja nicht einmal zuverlässig erfahren kann, ob das JobCenter korrekt bezahlt. 

Das Problem ist seit langem bekannt, die Politik weigert sich bisher, eine vernünftige Regelung ins Gesetz aufzunehmen.


Redaktion


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