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Lärm durch Laubbläser und Laubsauger - Betriebszeiten

Laubsauger und Laubbläser sind oft wegen dem im laufenden Betrieb erzeugten Lärm sehr störend.  Für Laubsauger und Laubbläser, die über 85 Dezibel Lärm erzeugen, hat der Gesetzgeber eine Lärmschutzverordnung erlassen und die erlaubten Betriebszeiten eingeschränkt. 

Lärm durch Laubbläser und Laubsauger ist nicht immer zu dulden

Werktags dürfen laute Laubbläser und Laubsauger nur zwischen 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Der Samstag ist übrigens auch ein Werktag!

Weitere Einzelheiten: Ruhestörung, Lärm durch Laubbläser - Betriebszeiten sind geregelt

Werden die Maschinen außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten genutzt, so muss dies nicht hingenommen werden! Hilft kein persönliches Gespräch mit dem Lärmverursacher, so können Sie durchaus das Ordnungsamt einschalten, auch eine Anzeige wegen Ruhestörung ist möglich. 

Laubsauger und Laubbläser schädigen die Tier- und Pflanzenwelt

Die Nutzer solcher Geräte sollten bedenken, dass durch den Gebrauch Kleinstlebewesen getötet und der Boden geschädigt wird. Der Einsatz dieser Maschinen ist problematisch. Nicht nur der Bund Naturschutz und Umwelt sagt, dass durch den Einsatz dieser Maschinen die Flora und Fauna geschädigt wird.

  • Laubsauger erzeugen einen sehr starken Sog. Die Folge: Kleinstlebewesen (Käfer, Spinnen usw.) werden eingesaugt und getötet, auch junge Igel sterben.
  • Pflanzen, die keine richtigen Wurzeln haben, werden einfach mit weggesaugt.
  • Laubbläser wirbeln Kleinstlebewesen über den Boden und dabei werden ebenfalls viele getötet.
Hinweis


Nicht entferntes Laub verrottet. Durch diesen Faulungsprozess werden dem Boden die im Laub enthaltenen Nährstoffe zugeführt, hauptsächlich Calcium und Eisen.

Ohne diesen Faulungsprozess wird der Boden auf Dauer geschädigt - die im Boden lebenden Mikroorganismen erhalten z.B. für die Bildung von Humus keine Nahrung mehr.

Laub bildet im Winter auch eine natürliche Isolationsschicht für die in der Erde lebenden Kleinstlebewesen - in Laubhaufen überwintern z.B. auch gerne Igel.

  • Das allzu gründliche Laub beseitigen hilft der Natur nicht. Laub nicht beseitigen - dies sollte man dort in Erwägung ziehen bzw. umsetzen, wo das möglich ist, damit der natürliche biologische Prozess nicht gestört, keine Schäden an der Tier- und Pflanzenwelt entstehen.

Lesetipp


Auf Wegen sollte das Laub entfernt werden:

Schaden, Verletzung durch Unfall auf rutschigem Laub 



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