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Landgericht Berlin - Mietpreisbremse verfassungsgemäß

Das Landgericht Berlin hat ausführlich geprüft und entschieden: Das Gesetz über die Mietpreisbremse und die Berliner Verordnung zur Anwendung der Mietpreisbremse sind verfassungsgemäß.

Zur Mietpreisbremse gibt es bisher nur wenige Entscheidungen von Amtsgerichten. Soweit es zu solchen Verfahren kam, führten sie zu positiven Urteilen für die Mieter, Vermieter wurden zur Rückzahlung der über die Mietpreisbremse hinausgehenden Mieten verurteilt.

Amtsgericht entschied zur Mietpreisbremse zugunsten des Mieters

Besonders sorgfältig hatte sich das Amtsgericht Neukölln (Urt. vom 8.9.2016, Az. 11 C 414/15) mit der in der Lobbypresse viel diskutierten Frage befasst, ob das Mietpreisbremsengesetz verfassungsgemäß sei, und ob die Verordnung, wonach ganz Berlin zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt wird - Voraussetzung für die Anwendung der Mietpreisbremse - rechtmäßig sei. Im Ergebnis wurde der Vermieter zur Rückzahlung überschießender Mieten verurteilt.

Auch Landgericht hält die Mietpreisbremse für verfassungsgemäß

Dies hat inzwischen das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 29.03.2017 bestätigt (Az. 65 S 424/16). Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestehen nicht, bekräftigt das Gericht. Da Eigentum an Mietwohnungen eine besondere soziale Funktion habe, sei der Gesetzgeber berechtigt, den Inhalt und die Schranken des Eigentums in der Weise zu regeln, dass der Mietanstieg gedämpft werde. Die Eigentumsbeschränkungen seien nicht unverhältnismäßig, auch andere Verfassungsgrundrechte der Vermieter seien nicht verletzt.

Rechtmäßig sei auch die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung. Sie sei ausführlich sachlich begründet worden, der Beurteilungsspielraum, den das Gesetz einräume, sei nicht überschritten.

Das Landgericht befasst sich auch ausführlich mit dem Berliner Mietspiegel und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser jedenfalls eine ausreichende Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Miete sei. Danach sei bei der Vermietung die ortsübliche Miete um mehr als 10 % überschritten worden.

  • Das Hauptproblem bei der Anwendung der Mietpreisbremse ist, dass viele Mieter sich scheuen, davon Gebrauch zu machen, unter anderem weil sie nicht so leicht feststellen können, ob im konkreten Fall eine der zahlreichen Ausnahmen eingreift.
  • Eine Gesetzesinitiative, die das ändern soll, wird leider z. Zt. innerhalb der Bundesregierung blockiert.

Redaktion


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