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Legionellen - Gericht muss Befall sorgfältig prüfen

Ob eine starke Legionellenbelastung des Trinkwassers in einem Wohnhaus zu einer Erkankung geführt hat, muss vom zuständigen Gericht sorgfältig geprüft werden. 

Mieter erkrankt wegen Legionellen im Trinkwasser

Ein Wohnungsmieter war im Jahr 2008 an einer Lungenentzündung erkrankt, die durch Legionellen verursacht war. Die Behörden stellten in der Wohnung und im Keller des Wohnhauses eine starke Legionellen-Kontamination fest. Der Mieter starb. Die Gerichte in Berlin hatten gemeint, der Zusammenhang zwischen Legionellen und Erkrankung und Tod des Mieters sei nicht nachweisbar, und wiesen die Schadenersatzklage ab.

Legionellenbefall in einer Mietwohnung, einem Haus müssen Gerichte sorgfältig prüfen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dies von den Richtern nicht sorgfältig genug geprüft worden ist. Das Urteil wurde aufgehoben, die Richter am Landgericht müssen die Tatsachen weiter untersuchen, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofes am 6.5.2015 (Az. VIII ZR 161/14 )

Auch wenn der Zusammenhang bewiesen ist, bleibt die Rechtfrage: 

Welche Pflichten hatte damals der Vermieter gegenüber dem Mieter wegen des Legionellenbefalls?

Inzwischen - seit 1.11.2011 - verpflichtet die Trinkwasserverordnung die Hauseigentümer und Vermieter, Legionellenbefall zu untersuchen.  



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