​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Legionellen - Gericht muss Befall sorgfältig prüfen
Ob eine starke Legionellenbelastung des Trinkwassers in einem Wohnhaus zu einer Erkankung geführt hat, muss vom zuständigen Gericht sorgfältig geprüft werden.
Mieter erkrankt wegen Legionellen im Trinkwasser
Ein Wohnungsmieter war im Jahr 2008 an einer Lungenentzündung erkrankt, die durch Legionellen verursacht war. Die Behörden stellten in der Wohnung und im Keller des Wohnhauses eine starke Legionellen-Kontamination fest. Der Mieter starb. Die Gerichte in Berlin hatten gemeint, der Zusammenhang zwischen Legionellen und Erkrankung und Tod des Mieters sei nicht nachweisbar, und wiesen die Schadenersatzklage ab.
Legionellenbefall in einer Mietwohnung, einem Haus müssen Gerichte sorgfältig prüfen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dies von den Richtern nicht sorgfältig genug geprüft worden ist. Das Urteil wurde aufgehoben, die Richter am Landgericht müssen die Tatsachen weiter untersuchen, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofes am 6.5.2015 (Az. VIII ZR 161/14 )
Auch wenn der Zusammenhang bewiesen ist, bleibt die Rechtfrage:
Welche Pflichten hatte damals der Vermieter gegenüber dem Mieter wegen des Legionellenbefalls?
Inzwischen - seit 1.11.2011 - verpflichtet die Trinkwasserverordnung die Hauseigentümer und Vermieter, Legionellenbefall zu untersuchen.
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: