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Mietpreisbremse gilt jetzt auch in Bayern

Am 1. August 2015 ist in Bayern die Mietpreisbremse in Kraft getreten.

Wie in der vom Bund erlassenen Ermächtigung vorgesehen, dürfen nun in diesen Gemeinden die Mieten bei Neuabschluss eines Mietvertrages die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % überschreiten.

Weitere Erklärungen finden Sie auf proMietrecht unter Mietpreisbremse.  

In welchen Gemeinden in Bayern gilt die MIetpreisbremse?

Weniger Gemeinden in Bayern fallen unter die Mietpreisbremse 

Neue Verordnung zur Mietpreisbremse in Bayern

Ab 7.8.2019 gilt eine neue Verordnung für 162 Gemeinden.



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